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Neues Polizeigesetz Bodycams und neue Blitzertechnik in Sachsen-Anhalt geplant

Die Ministerriege von Sachsen-Anhalt hat ein neues Polizeigesetz beschlossen. Diese Neuerungen sind geplant.

Von Michael Bock Aktualisiert: 24.05.2022, 16:56
Die Körperkamera (Bodycam) soll gewalttätige Übergriffe gegen Polizisten in Sachsen-Anhalt verhindern.
Die Körperkamera (Bodycam) soll gewalttätige Übergriffe gegen Polizisten in Sachsen-Anhalt verhindern. Foto: dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt will das Polizeigesetz modernisieren. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen entsprechenden Entwurf. Damit ist der Weg frei für die Beratung im Landtag. Das ist geplant:

Elektronische Fußfessel: Damit wird der Aufenthalt eines Menschen elektronisch überwacht. Im Herbst 2018 wurde diese Fußfessel in Sachsen-Anhalt als Modellversuch eingeführt. Der Test läuft noch bis Jahresende. Danach soll dieses Instrument dauerhaft eingesetzt werden. Laut Innenministerium leistet die Fußfessel einen wichtigen Beitrag zur Abwehr terroristischer Straftaten. Legt jemand das Gerät ab, sendet es sofort ein Signal an die Polizei.

Es werden so nicht nur Gefährder überwacht, sondern auch ehemalige Gewaltverbrecher und verurteilte Sexualstraftäter, die man nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch für gefährlich hält.

Bodycam: Sachsen-Anhalt will nach einem Pilotprojekt nun alle Polizisten mit Körperkameras (Bodycams) ausstatten. Sie sollen im täglichen Einsatz genutzt werden und besser vor Angriffen schützen. Die am Oberkörper angebrachte Bodycam überschreibt die aufgenommenen Sequenzen permanent, ohne diese zu speichern. Erst wenn der Beamte die Videofunktion aktiviert, werden rückwirkend die Sequenzen der letzten zwei Minuten und das folgende Geschehen gesichert.

Die Kameras sollen überwiegend im täglichen Einsatz der Streifenbeamten genutzt werden. Ein Einsatz in Wohnungen und im häuslichen Umfeld ist nicht vorgesehen. Kritiker monieren, dass die Kameras eine provozierende Wirkung hätten.

Section Control: Sachsen-Anhalt setzt auf eine neue Blitzertechnik. Bei der sogenannten Section Control wird das Tempo eines Fahrzeugs nicht an einer Stelle gemessen, sondern es wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke errechnet. Solche Abschnittskontrollen sind etwa für Strecken geeignet, auf denen sich Unfälle häufen, in Tunneln und auf Baustellen.

Befürworter des Streckenradars sagen, dass so die Verkehrssicherheit zunimmt. Kritiker machen datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

Das Innenministerium schätzt die Kosten auf rund zwei Millionen Euro bei einem Kauf. Die Folgekosten werden auf etwa 150.000 Euro jährlich beziffert.