Anti-Terror-Kampf Kommentar zum Polizeigesetz: Keine Zeit mehr zu verlieren
Ein Gefährder aus dem Irak wurde in seine Heimat abgeschoben. Er konnte so lange festgesetzt werden, weil in Niedersachsen Präventivhaft bis zu 35 Tage möglich ist. Solche Regelung sollte es auch für Sachsen-Anhalt geben.
Aktualisiert: 17.12.2023, 19:50

Magdeburg - Wieder ist es den Sicherheitsbehörden gelungen einen möglichen Terroranschlag zu verhindern. Der Verdächtige ist zurück in seinem Heimatland. Die abstrakte Gefahr bleibt aber. Nur durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten ging alles gut.