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Corona Notbremse: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident kritisiert geplante Ausgangssperre

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes kritisiert. „Wir hätten es uns anders gewünscht“, sagte er am Dienstag nach der Kabinettssitzung auch mit Blick auf flächendeckende Ausgangssperren.

Von Michael Bock Aktualisiert: 15:43
Ministerpräsident Haseloff im Landtag.
Ministerpräsident Haseloff im Landtag. Foto: ZB

Magdeburg. Die am Dienstag zunächst vom Bundeskabinett beschlossene bundesweite Notbremse soll in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gelten, in denen der Inzidenzwert der Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche auf über 100 gestiegen ist.

Sollte die Neuregelung auch vom Bundestag so beschlossen werden, würden viele derzeit in Sachsen-Anhalt geltende Corona-Regeln (diese sollen um weitere drei Wochen verlängert werden) gekippt.

Modellvorhaben wie derzeit im Harz würden verboten, Terminshopping in Läden wäre nicht mehr erlaubt, Zoos müssten schließen.

Die Neuregelung enthält strenge Kontaktbeschränkungen und die umstrittene nächtliche Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens.

Haseloff sieht das kritisch: „„Ausgangssperren – das bestätigt auch die Forschung - haben auf das Infektionsgeschehen  geringen Einfluss. Ein gewisser Effekt mag noch in Ballungsräumen bestehen, im ländlichen Raum tendiert dieser gegen Null. Deswegen sehe ich generelle Ausgangssperren kritisch, auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit. Wichtiger ist der Infektionsschutz in Innenräumen.“

Der Regierungschef betonte, dass der Landes-Innenminister sich aufgrund der Personalsituation bei der Polizei nicht in der Lage sehe, „das flächendeckend zu kontrollieren“.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Eva von Angern, sagte: „Ausgangssperren lehnen wir entschlossen ab, weil sie – im Vergleich zu effektiven Massentests und probaten Impfstoffen – kaum Wirkung erzielen, verfassungsrechtlich höchst bedenklich und damit vollkommen absurd sind.“

Verboten ist im Rahmen der geplanten Notbremse auch die Öffnung von Ladengeschäften. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Dabei müssen strenge Auflagen eingehalten werden.