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Leseranwältin Der Tod - eine Nachricht von besonderer Tragweite

30.06.2025, 07:00
Leseranwältin Heike Groll
Leseranwältin Heike Groll VS

Prominenten Schauspielern, Politikern und Päpsten ist es widerfahren, zuletzt – und schon zum zweiten Mal – der Schriftstellerin und Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek: Medien verkündeten ihren Tod, obwohl die Betreffenden höchst lebendig waren. Die meisten nehmen es zwar mit Humor; harmlos sind solche Fehler dennoch keineswegs.

Zum einen geht es schlicht gegen Taktgefühl und Respekt, Menschen ihr Leben, wenn auch irrtümlich, abzusprechen. Zum anderen legen solche Pannen schwere handwerkliche Fehler bloß. Eine der wichtigsten Regeln im Journalismus fordert, dass insbesondere eine Nachricht mit großer Tragweite erst dann gebracht wird, wenn sie von zwei Quellen bestätigt worden ist, die wiederum voneinander unabhängig sind. Oder wenn die Betroffenen selbst die Information geben.

Das kleine ABC des Handwerks kennt jeder ausgebildete Journalist aus dem Effeff. Warum rutschen falsche Todesmeldungen trotzdem auch in seriösen Medien manchmal durch? Journalisten arbeiten in der Regel unter einem hohen Zeitdruck.

Nachrichten sollen möglichst schnell veröffentlicht werden, sonst könnte gerade in der ohnehin beschleunigten digitalen Welt die Konkurrenz die Nase vorn haben.

Zugleich ist die Zahl der digitalen und sozialen Medien so riesig geworden, die Methoden, Falschinformationen als echte Nachrichten von vermeintlich zuverlässigen Absendern zu tarnen, so raffiniert, dass es zunehmend schwierig wird, den Überblick zu behalten und die Spreu vom Weizen zu trennen.

Journalisten sind darum gut beraten, sich nicht allein auf die digitalen Kanäle und Recherchemethoden zu verlassen, sondern diese mit einem bewährten und ganz analogen Mittel zu kombinieren, so wie es die Nachrichtenagentur AFP im Falle Jelinek getan hat. Sie fragte bei der 78-Jährigen einfach persönlich nach und erhielt die gelassene Antwort: „Ach, schon wieder? Ist schon letztes Jahr passiert. Ich lebe doch.“