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Mindestfallzahlen Sachsen-Anhalt klagt in Karlsruhe für seine Frühchen-Stationen

Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ziehen gemeinsam gegen strengere Auflagen für die Krankenhausversorgung vors Bundesverfassungsgericht. Die Krankenhausgesellschaft warnt vor Schließungen.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 12.08.2025, 17:22
Ein Frühchen im Perinatalzentrum im  Universitätsklinikum: Stationen die Frühgeborene unter 1.250 Gramm versorgen wollen, müssen künftig mindestens 25 Fälle im Jahr nachweisen.
Ein Frühchen im Perinatalzentrum im Universitätsklinikum: Stationen die Frühgeborene unter 1.250 Gramm versorgen wollen, müssen künftig mindestens 25 Fälle im Jahr nachweisen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Magdeburg - Sachsen-Anhalt zieht gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen neue strengere Qualitätsvorgaben für seine Krankenhäuser vor das Bundesverfassungsgericht. Das teilte das Landesgesundheitsministerium von Petra Grimm-Benne (SPD) gestern mit.