Regierungsbildung Woche der Wahrheit in Sachsen-Anhalt: Landesvorstände und ein Parteitag entscheiden über Koalitionsverhandlungen
Bis zum Ende dieser Woche ist entschieden, ob CDU, SPD und FDP Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Die Volksstimme listet auf, worauf sich die aus den Spitzen der drei Parteien bestehende Sondierungsgruppe verständigt hat.

Magdeburg - Es wird die Woche der Wahrheit. Am Donnerstag (15. Juli) entscheiden die Landesvorstände von CDU und FDP, ob es zu Koalitionsverhandlungen kommt. Die SPD holt das Votum ihrer Basis bei einem Landesparteitag am Freitag (16. Juli) ein. Stimmen alle drei Parteien zu, beginnen die ersten Koalitionsrunden voraussichtlich am 20. Juli. Was wurde in den Sondierungsgesprächen erreicht? Die Volksstimme gibt eine Übersicht.
KOMMUNEN: Kreise, Städte und Gemeinden sollen in den nächsten beiden Jahren jeweils rund 100 Millionen Euro mehr bekommen. Geplant ist, das Finanzausgleichsgesetz von 1,628 Milliarden auf 1,735 Milliarden Euro anzuheben.
SONDERVERMÖGEN: Einigkeit besteht darin, dass ein „Sondervermögen Corona“ eingerichtet wird. In diesem können außerhalb des normalen Etats zusätzlich Schulden gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese einen Bezug zur Corona-Pandemie haben. Finanziert werden können so etwa Überbrückungshilfen oder der Breitband-Ausbau.
KINDERFÖRDERUNG: Das geltende Kinderförderungsgesetz soll Bestand haben und auch bei einem möglichen Wegfall von Bundesgeld fortgeführt werden. Die von der SPD geforderte vollständige Abschaffung der Kita-Gebühren ist zunächst vom Tisch. Diese hätte den Landestetat mit mindestens 140 Millionen Euro pro Jahr extra belastet.
SPD-Landeschefin Juliane Kleemann sagte am Montag, dass es dazu in der SPD Diskussionen geben werde. Doch die Finanzlage erlaube momentan die vollständige Abschaffung der Gebühren nicht. „Perspektivisch bleibt das aber unser Ziel“, betonte sie. Die Sondierer sind sich einig, dass zusätzliches Bundesgeld für Beitragsentlastungen eingesetzt werden soll.
TARIFTREUE- UND VERGABEGESETZ: Die SPD hat schon frühzeitig klargemacht, dass ein Tariftreue- und Vergabegesetz unbedingte Voraussetzung dafür ist, in Koalitionsgespräche zu gehen. Darin werden die Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgezurrt. Im Gesetz soll etwa ein landesspezifischer Vergabe-Mindestlohn festgelegt werden, falls Unternehmen weder der Tarifbindung unterliegen noch tarifliche Bedingungen zusagen können. Der landesspezifische Mindestlohn soll oberhalb des bundesdeutschen Mindestlohns (seit 1. Juli 9,60 Euro/Stunde) angesetzt werden. Genaue Zahlen gibt es noch nicht.
Diese Kröte müssen CDU und FDP schlucken. Der Wirtschaftsflügel der Union hat Widerstand angekündigt. Zugleich legten die drei Verhandlungspartner fest, dass das novellierte Gesetz entbürokratisiert werden soll. FDP-Landeschefin Lydia Hüskens sagte am Montag: „Das Gesetz ist viel zu kompliziert. Das Gestrüpp muss ordentlich beschnitten werden.“
GESUNDHEITSWESEN: Das Land soll keine Schließungsdiskussion über einzelne Krankenhäuser führen. Die Trägervielfalt wird nicht in Zweifel gezogen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird vorangetrieben.
WIRTSCHAFT: Es soll unter anderem ein Neustart-Programm für Unternehmen eingeführt werden, die in besonderer Weise von den Folgen der Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu gehören vor allem Ansätze zur Belebung der Innenstädte und des innenstädtischen Einzelhandels oder zur Stärkung des Tourismus. Investitionsbeschleunigung und Entbürokratisierung sollen forciert werden.
SCHULE: Angestrebt wird eine 103-prozentige Unterrichtsversorgung. An der Schulstruktur und den Schulformen soll nichts verändert werden. Verabredet ist zudem, dass kleine Schulen im ländlichen Raum erhalten bleiben. Die Gemeinschaftsschule wird gesichert.
CDU und FDP gehen davon aus, dass ihre Landesvorstände Koalitionsverhandlungen zustimmen. Kontroverser dürfte es beim SPD-Parteitag zugehen. Aber auch hier verlautet aus kundigen Stellen, dass das Votum letztlich positiv ausfallen wird.