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Bundesgerichtshof beanstandet Urteil von 2010 Landgericht befasst sich erneut mit "Beilmord"

30.06.2012, 03:21

Magdeburg (dpa) l Das Landgericht Magdeburg muss sich am kommenden Donnerstag erneut mit einem Mord aus dem Jahre 1993 befassen. Grund ist, dass der Bundesgerichtshof die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den 53-Jährigen aufgehoben hat, der vor zwei Jahren wegen der Tat zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Das teilte das Landgericht gestern mit. Nach Auffassung der Richter hatte er am 31. Oktober 1993 einen 75 Jahre alten Mann in Drackenstedt (Landkreis Börde) mit einem Beil im Schlaf getötet, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Die Verurteilung wegen Mordes erkennt der Bundesgerichtshof an.

Der Fall war im Jahr 2010 bereits zum zweiten Mal am Landgericht Magdeburg verhandelt worden. Zwei Jahre zuvor war der Angeklagte freigesprochen worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof im März 2009 aufgehoben.