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Landtag Behinderten Teilnahme an Wahlen ermöglichen

Sachsen-Anhalts Landtag diskutiert über eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Es geht um das Wahlrecht.

02.04.2019, 09:53

Magdeburg (dpa) l Rund 2500 Menschen mit Behinderung sollen in Sachsen-Anhalt schon bei der Kommunalwahl am 26. Mai wählen dürfen. Der Landtag diskutierte bei einer Sondersitzung am Dienstag zum ersten Mal über eine entsprechende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Bislang sind Menschen unter Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Damit die Neuregelung rechtzeitig in Kraft tritt, soll sie am Freitag in der regulären Sitzung des Magdeburger Landtags verabschiedet werden.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sei es höchste Zeit, einen Schritt voran zu gehen, sagte SPD-Fraktionschefin Katja Pähle. Es gehe aber nicht nur um das Wahlrecht, sondern um die tatsächliche Möglichkeit zu wählen. Sie forderte Verbesserungen wie den barrierefreien Zugang zu Wahllokalen und Informationen zur Wahl in leicht verständlicher Sprache. "Man muss keine Behinderung im klassischen Sinne haben, um an amtlichen Erläuterungen zu verzweifeln", sagte Pähle.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar. Danach ist es verfassungswidrig, Menschen unter Vollbetreuung vom Wahlrecht auszuschließen. Auch auf Bundesebene müssen deshalb Gesetze geändert werden. Sie greifen aber nicht mehr rechtzeitig zur Europawahl, die zeitgleich mit den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt stattfindet.