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Leseranwältin Abzüge vovom Ruhestandsgeld korrekt

Warum auch Rentner gegebenenfalls weiter in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen.

15.06.2025, 21:00
Wann sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig?
Wann sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig? Foto: dpa

Magdeburg/clt. - Vertrauen ist gut, eine Rückfrage besser. Das dachte sich ein Leser aus der Altmark wohl, als er sich mit seinem Anliegen an die Redaktion wandte. Seine Frage betrifft sicherlich viele, die in seinem Alter sind, nicht nur aus seiner Berufsgruppe. Darum und weil fachkundige Experten zu diesem Thema in der Region rar gesät sind, gingen wir der Sache nach.

Bis voraussichtlich Ende des Schuljahres werde er noch mit voller Stundenzahl an einem Gymnasium arbeiten, obwohl er bereits seit Juli 2023 die Altersrente mit Abzügen in Anspruch nimmt, schrieb uns der Pädagoge. Am 1. Juli gehe er nun im Alter von 66 Jahren und zwei Monaten in die Regelaltersrente. „Was mich verwundert, ist der Umstand, dass von meinen monatlichen Bezügen vom Arbeitgeber nach wie vor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen werden“, schildert er seine Bedenken, ob die Verfahrensweise richtig und rechtlich korrekt ist.

Er sei der Meinung, dass ihm kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zustände, wenn er sein Arbeitsverhältnis verlieren würde. Schließlich könne argumentiert werden, er sei ja durch den Bezug der Altersrente versorgt. Auf seine Nachfrage hin habe er bei der zuständigen Bezügestelle, Außenstelle Magdeburg, die Auskunft erhalten, dass für ihn sehr wohl weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig seien. Erst nach Eintritt in die Regelrente würde diese Verpflichtung entfallen. Wir erkundigten uns an unabhängiger Stelle, ob das so stimmt.

Entscheidend ist Sozialversicherungspflicht

„Die Antwort, die der Leser von seiner Bezügestelle erhalten hat, ist zutreffend“, bestätigt Dirk Dobberkau, selbstständiger Rentenberater aus Magdeburg, und klärt auf: „Sofern neben dem Rentenbezug eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihre Beiträge zur Sozialversicherung und somit auch zur Arbeitslosenversicherung entrichten.

Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt für den Arbeitnehmer die Versicherungspflicht für die Versicherungszweige der Arbeitslosenversicherung und übrigens auch zur Rentenversicherung.“