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Leseranwältin Kein falscher Bildeindruck entstanden

17.11.2025, 07:00
Leseranwältin Heike Groll
Leseranwältin Heike Groll VS

Die Polizei stoppt einen Lkw-Fahrer, der mit zwei Promille auf einer Bundesstraße unterwegs war. Die Redaktion illustriert den Artikel darüber mit einer Ansicht der Straße, darauf zu sehen eine Kolonne aus Lkw und Autos. Kennzeichen und Aufschriften sind unkenntlich gemacht. Dennoch beschwert sich ein Leser, der ein Fahrzeug seines Betriebs erkennt und eine Abbildung in diesem Zusammenhang alles andere als vorteilhaft findet. Hat die Redaktion einen Fehler gemacht?

Richtig ist: Es gibt ein Recht am eigenen Bild. Journalisten dürfen Menschen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht gegen ihren Willen ablichten bzw. das Bild veröffentlichen. Aber: Dieses Recht gilt für Personen. Für Bilder von Sachen, ob unbeweglich wie ein Haus oder beweglich wie ein Auto, braucht es üblicherweise keine Einwilligung des Eigentümers.

Unzulässig könnte der Abdruck eines solchen Fotos dennoch sein, etwa wenn der Journalist für die Aufnahme widerrechtlich auf ein fremdes Grundstück eingedrungen wäre. Hier jedoch hatte er ersichtlich von einem Standort im öffentlichen Raum aus fotografiert.

Doch das Bild erschien inmitten eines Artikels über eine Alkoholfahrt. Müssen andere Leser nicht zwangsläufig annehmen, dass es exakt um eines oder mehrere der abgebildeten Fahrzeuge geht und deren Fahrer einer Straftat verdächtig sind? Würde dieser falsche Eindruck entstehen, dann hätte die Redaktion gegen ihre journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.

Das ist hier nicht der Fall. Die Fahrzeuge auf dem Bild fahren dicht hintereinander, alle halten die Spur, von der in Überschrift und Text erwähnten „Schlangenlinien“-Fahrt ist ebenso wenig zu sehen wie von der Polizei, die sie beendet hatte. Die Bildzeile enthält zudem das Wort „Symbolfoto“. Der sogenannte unbefangene Durchschnittsleser versteht das Foto als das, was es ist: Keine Dokumentation des konkreten Geschehens, sondern ein allgemeiner Blick auf das Umfeld, in dem es sich ereignete.