Leseranwältin Kündigung der Pacht ohne Begründung
Bungalow-Bewohner mit DDR-Verträgen müssen ihre Laube auf Verlangen des Eigentümers abreißen
Aktualisiert: 27.01.2023, 12:20

Magdeburg - Für einen 1977 an der Havel erworbenen Bungalow zahlte ein Ehepaar aus Sachsen-Anhalt die Pacht für das Grundstück zu DDR-Zeiten jährlich an die Staatsbank, seit der Wiedervereinigung an die jetzigen Eigentümer – im Voraus auch schon für das Jahr 2023. Doch zum 31. Mai kommenden Jahres wurde der Nutzungsvertrag kürzlich ohne jegliche Begründung gekündigt, lediglich mitgeteilt, dass die Grundstückseigentümer das Areal zukünftig im eigenen Sinne nutzen wollten.