Leseranwalt Mit der Rechnung nicht gerechnet
Auch ein elektronischer Briefkasten muss regelmäßig geleert werden. Im vorliegenden Fall wurde wegen einer nicht bezahlten Rechnung sogar eine Inkassofirma bemüht.

Magdeburg/clt. - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt es. Das musste eine Familie aus Schöningen beim Wechsel ihres Stromanbieters erleben. Die Abwicklung klappte reibungslos und mit der ausgeglichenen Endabrechnung des bisherigen Anbieters EON schien die Sache erledigt. Umso größer der Schreck, als Wochen später das Schreiben einer Inkassofirma ins Haus flatterte, für einen nicht unerheblichen Betrag, nebst Verzugszinsen und Inkassogebühren. Offenbar war doch noch eine Summe offen und es hatten sich inzwischen Rechnung und Mahnungen angesammelt.
Nicht mitbekommen
Das Problem: Diese waren nicht mit der Briefpost gekommen, sondern im elektronischen Postfach des EON-Kundenkontos gelandet. Dort hatte die Familie nach dem Anbieterwechsel nicht mehr hineingeschaut und so auch nicht mitbekommen, dass kurz nach der vermeintlich ausgeglichenen Abschlussrechnung eine Korrektur eingegangen war. Das Konto wies ein Minus auf. „Wir sind ja bereit, den offenen Betrag zu bezahlen. Mahn- und Inkassogebühren sind aber ungerecht. Schließlich wussten wir ja von nichts“, wandten sich die Leser mit der Bitte um Unterstützung an die Redaktion.
Es sei üblich, dass Unternehmen ihre Kundenkontakte über elektronische Konten abwickeln, sieht Diane Rocke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in der Verfahrensweise nichts zu beanstanden. Für die Kunden ergebe sich mit der Anmeldung die Verpflichtung, Postfächer regelmäßig auf Nachrichten zu prüfen. Das gelte übrigens nicht nur für elektronische. Wer seinen heimischen Briefkasten längere Zeit nicht leert und so zum Beispiel die Einspruchsfrist für einen Bußgeldbescheid verpasst, könne sich auch nicht damit herausreden, das amtliche Schreiben nicht bekommen zu haben. Bei elektronischen Rechnungen werde zudem in der Regel eine Benachrichtigung an eine für das Konto hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Letzte Frist gesetzt
Eine solche Benachrichtigung habe sie nicht erhalten, schwört die Familie Stein und Bein. Wenig später dann der Hilferuf, dass das Inkassounternehmen eine letzte Frist gesetzt habe und mit Konsequenzen drohe. Offenbar wurde versäumt, Widerspruch gegen den Inkassobescheid einzulegen, um so Zeit für die Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Die Familie hatte sich wohl darauf verlassen, auf der sicheren Seite zu sein. Doch Unwissenheit schützt auch vor offenen Forderungen nicht. So nahm das Schicksal, sprich Inkassoverfahren seinen Lauf.
Angesichts der besonderen Umstände hatte EON ein Einsehen und stoppte nach unserer Intervention das Inkassoverfahren, buchstäblich in letzter Minute. Auch die Mahngebühren wurden erlassen. „Wir freuen uns, dass wir der Familie jetzt schnell mit ihrem Anliegen weiterhelfen konnten. Aus unserer Sicht ist hier in Summe alles korrekt gelaufen. Wie vereinbart, wurden die Rechnungen auf dem Weg der Online-Kommunikation zugestellt. Da die Kundin die Zahlung der Rechnung bereits angestoßen hat, ist die Angelegenheit aus unserer Sicht auch abschließend erledigt“, teilt ein Unternehmenssprecher mit.
Einen Ratschlag hat er für alle, die ähnliche Probleme haben, damit das Bein nicht erst dick wird: „Bei möglichen Unklarheiten bitten wir unsere Kunden grundsätzlich, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.“