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Leseranwalt Schwarzfahren trotz Ticket? Was bei Buchungsfehlern droht

Wer fährt schon ohne gültigen Fahrtausweis Bus oder Bahn? Ein Fehler bei der Fahrkartenbuchung kann allerdings im Nachhinein teuer werden.

Aktualisiert: 25.08.2025, 14:16
Ticketkauf kann schwierig sein.
Ticketkauf kann schwierig sein. Foto: dpa

Magdeburg/clt. - ). Es gehört heutzutage eine gewisse Abenteuerlust und ein gerüttelt Maß an Sachkenntnis dazu, mit der Bahn zu fahren. Welcher Zug fährt wann wohin? Wann gilt welcher Tarif und für wen? Wer sich bei der Fahrkartenbuchung vertut, dem kann das teuer zu stehen kommen, wie ein Fall aus der Altmark zeigt.

Eine ältere Leserin wollte zu einer Bekannten in den Süden des Landes reisen. Weil es an einem Ticketautomaten oft Probleme gab, bat sie ihre Nachbarin darum, via Internet einen Fahrschein von Osterburg nach Naumburg zu buchen.

Name der Nachbarin

Leider haben die Damen bei der Buchung nicht berücksichtigt und es auch nicht für relevant gehalten, dass auf dem Ticket der Name der eingeloggten Person (in diesem Fall der Nachbarin) erscheint. Ergo: Die Leserin konnte bei der Kontrolle nur einen Fahrschein mit dem Namen ihrer Nachbarin vorweisen. Der sei ungültig, wurde ihr erklärt. Nun soll sie in Summe 84,20 Euro nachzahlen. Es folgte ein Briefwechsel mit der Deutschen Bahn (DB), bei der sie ihre Nöte erklärte.

„Ich versichere Ihnen, dass keine betrügerische Absicht vorlag, sondern eher Hilflosigkeit im Umgang mit dem technischen System“, schrieb sie und beteuerte, dass auf der Internetseite für sie nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um ein personengebundenes Ticket handelt. Das Unternehmen akzeptierte den Widerspruch nicht. In dem Ablehnungsschreiben sei die DB überhaupt nicht auf die Argumente eingegangen. Da sie die „Strafe“ für ungerecht hält und es auch nicht auf sich sitzenlassen will, nun als „Schwarzfahrerin“ zu gelten, wandte sich die Altmärkerin an die Redaktion und bat um Unterstützung bei ihrem Problem.

In der Pressestelle in Leipzig fanden wir die richtige Ansprechpartnerin, die sich der Sache annahm. „Wir bedauern, dass die Leserin diese negative Erfahrung machen musste. Unsere internen Recherchen haben gezeigt, dass die Nachbarin der Dame nicht über ihr Konto gebucht hat, sondern als unregistrierte Kundin. Man trägt dabei die Daten der reisenden Personen ein“, so die Sprecherin nach Prüfung der Angelegenheit. Dabei sei es möglich, zum Beispiel den Namen der reisenden Person anzugeben und die E-Mail-Adresse der buchenden Person.

Kundendienst fragen

Grundsätzlich empfiehlt die Sprecherin bei Irritationen oder Unsicherheiten während des Buchungsvorgangs, den Kundenservice zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Zudem biete die DB bei Fehlbuchungen die Möglichkeit an, die Buchung innerhalb von drei Stunden zu stornieren.

Beides kam in diesem Fall nicht infrage, weil sich die Damen nicht bewusst waren, dass etwas nicht stimmt. Das scheint auch die Bahn einzusehen und teilt daher mit: „In diesem Fall haben wir uns entschlossen, die Fahrpreisnacherhebung einzustellen.“