Leseranwalt Wie ein schlechter Sketch
Technische Arbeiten im Haushalt sind zuweilen schwierig. Ein Beispiel zeigt, wie durch den missglückten Waschmaschinen-Anschluss aus einem kleinen Problem ein großes Ärgernis wird.

Magdeburg/clt. - (CLT). Was eine Leserin aus Magdeburg erlebte, klingt wie aus dem Drehbuch zu einem schlechten Sketch. Zum Lachen war der Betroffenen jedoch nicht zu Mute. Im Gegenteil. Der Ärger potenzierte sich und sie stand kurz davor, einen Rechtsanwalt einzuschalten, ließ es aber zunächst bei einem Hilferuf an die Leseranwalt-Redaktion bewenden.
Den Sachverhalt, der sie an den Rand der Verzweiflung trieb, schildert die Leserin so: „Für meine Mutti, 84 Jahre, wurde bei Otto eine neue Waschmaschine bestellt, die am 31. Januar auch geliefert wurde.
Schlauch durchtrennt
Der beauftragte Kundendienst hat bei dem versuchten Anschluss der Waschmaschine (der übrigens später in Eigenregie erfolgte) den daneben befindlichen Zulaufschlauch für den Geschirrspüler durchgeschnitten. Seitdem ist der Geschirrspüler nicht mehr nutzbar und ich bemühe mich um das Beheben des Problems.“
Die Kundin erlebte eine nervige Odyssee zwischen den beteiligten Firmen. Alle bedauerten den Schaden. Doch keiner wollte letztlich die Verantwortung für die Beseitigung übernehmen.
Der Otto-Kundendienst entschuldigte sich und erklärte sich aus Kulanz bereit, den Schaden für den zerschnittenen Schlauch nebst Montage zu erstatten. Das Problem: wie sich herausstellte, war der Wasserzulaufschlauch nicht einzeln ersetzbar und somit war es nötig, dass der Geschirrspüler getauscht werden muss. Auch dieses Gerät war noch nicht alt.
Einfache Lösung?
Die Kundin wurde an das Lieferunternehmen verwiesen, das für Anschluss des Neugerätes (Waschmaschine) zuständig war und den Schaden verursacht hatte. Dort meinte man, es sei doch mit einem neuen Spülmaschinenschlauch getan. Die Kundin solle sich auf die Suche nach einer Fachfirma machen. Die Kosten für die Reparatur würden übernommen.
Inzwischen schaltete sich eine Versicherung ein, die einen Kostenvorschlag für die Reparatur, die Ursprungsrechnung für den Geschirrspüler und Fotos vom Schaden verlangte. Wochen gingen ins Land, E-Mails hin und her, ohne dass sich etwas zur Lösung des Problems tat. „Eine schlimme Geschichte“, gibt Frank Surhold unumwunden zu. „Das hätte so nicht passieren dürfen“, sagt der Sprecher des Versandhändlers Otto, nachdem wir ihn mit dem Fall konfrontierten. „Wir möchten uns an dieser Stelle auch für die Verzögerung in der Abwicklung entschuldigen.“ Seine Reaktion fällt ebenso klar und eindeutig aus: „Wir liefern der Kundin einen neuen Geschirrspüler auf Otto-Kosten. Dies samt Einbau des Neugerätes, mit zweijähriger Garantie- und Gewährleistung.“
Dem Versprechen folgte umgehend die Tat. Noch am selben Tag erhielt die Kundin einen Anruf des Otto-Kundendienstes. Das neue Gerät ist inzwischen geliefert und installiert. Für die Leserin und ihre Mutter hat das Service-Chaos endlich ein Ende.
Vielleicht können sie irgendwann sogar über die Geschichte lachen.