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LockdownVielfacher Betrug bei Corona-Hilfen

In bis zu 711 Fällen haben Firmen aus Sachsen-Anhalt bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen im Frühling betrogen.

Von Alexander Walter 23.11.2020, 05:52

Magdeburg l Der erste Lockdown im Frühling hat eine tiefe Delle in der Wirtschaft Sachsen-Anhalts hinterlassen. Beispiel Gastgewerbe: Laut Statistischem Landesamt sank der Umsatz im vollständig vom Lockdown betroffenen April auf nur noch ein knappes Drittel (29 Prozent) des Niveaus des Vergleichszeitraums 2015.

Um Pleiten zu verhindern, bauten Bund und Land Firmen damals eine Brücke: das Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt Zukunft“. Solo-Selbständige und Unternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern konnten daraus zwischen März und Mai unbürokratisch Hilfsgelder für laufende Kosten beantragen.

37.000 Anträge wurden allein im Land bewilligt – 287 Millionen Euro Hilfen von der Landesinvestitionsbank (IB) ausgezahlt. Die Hilfe lockte allerdings nicht nur Unternehmer, sondern auch Kriminelle an.

Ein halbes Jahr nach Ende der Antragsfrist hat die IB landesweit rund 1100 Betrugs-Verdachtsfälle geprüft. In 711 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet, teilte die IB mit. 88 Fälle liegen inzwischen bei der Staatanwaltschaft. Mögliche Schadenssumme: 3,3 Millionen Euro.

Im Vergleich zum September haben sich die Zahlen damit nochmals erhöht. Damals nannte die IB 665 Verdachtsfälle und 73 Anzeigen; potenzieller Schaden: 2,8 Millionen Euro.

Eine Anzeige entspricht allerdings nicht zwingend einem vorsätzlichen Betrug. Das zeigt ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt. So wurde vergangene Woche ein Verfahren gegen einen Händler am Amtsgericht Magdeburg eingestellt. Der Sachsen-Anhalter verdiente sein Geld mit Ständen beispielsweise auf Stadtfesten, die während des Lockdowns aber abgesagt waren. Der Unternehmer beantragte deshalb 8600 Euro Soforthilfe und bekam die Mittel auch. Allerdings hatte er nicht angegeben, dass Pfändungen von 3000 Euro sein Konto belasteten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Firmeninhaber deshalb Betrug vor.

Der Richter indes sah nur eine geringe Schuld des Händlers. Begründung: Auf dem Antragsformular fand sich kein ausdrücklicher Hinweis, dass der Unternehmer seine Pfändungen hätte angeben müssen. Nur im Kleingedruckten fand sich demnach ein Verweis aufs Gesetzbuch. Das Gericht stellte das Verfahren ein.

In anderen Fällen ist die Lage laut Wirtschaftsministerium eindeutiger. Häufige Maschen von Betrügern sind demnach: Eine Firma, für die Geld beantragt wurde, gibt es gar nicht oder nicht mehr. Andere Unternehmer verschwiegen, dass sie mehr als die für die Hilfen zulässigen 50 Mitarbeiter hatten.

Oder Antragsteller arbeiteten mit gefälschten Daten, hinterließen etwa eine Bankverbindung, E-Mail und Telefonnummer aber waren falsch. Konkrete Beispiele nannte das Ministerium aus Datenschutzgründen nicht.

Für Schlagzeilen sorgte überregional eines der ersten Urteile gegen einen Soforthilfe-Betrüger. Der Gebäudereiniger aus Berlin hatte 21.500 Euro für fünf Firmen eingestrichen, die er frei erfunden hatte. Für eine existente Firma gab er eine falsche Mitarbeiterzahl an. Am Ende wurde der 31-Jährige zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Geld musste er zurückzahlen, zudem 2000 Euro Strafe zahlen.

Bundesweit ermittelten Staatsanwaltschaften laut einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ zuletzt in mehr als 10 000 Fällen wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen. 4300 Verfahren entfielen allein auf Nordrhein-Westfalen, 2000 auf Berlin. „Die Aufarbeitung dürfte die Justiz noch bis weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen”, sagte Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB) Journalisten.

Jenseits von Betrugsverdacht und Anzeigen sorgte in Sachsen-Anhalt vor allem ein Fall für Aufmerksamkeit: Der des Friseursalons „Modische Linie“. Nachdem die Firma mit acht Filialen am 23. März wegen des Lockdowns schließen musste, beantragten die Inhaber 20 000 Euro Corona-Hilfen. Die Summe wurde bewilligt und gezahlt.

Doch das ist nicht das Ende der Geschichte, erzählt Jana Bareither, Bevollmächtigte der Generalversammlung des Betriebs. Nach einem Hinweis ihres Steuerbüros sei der Salon auf die IB zugegangen, um sich rückzuversichern.

Anlass: Die von Bund und Land geleistete Soforthilfe war auf drei Monate Schließung ausgerichtet. Der Frisörsalon hatte aber nicht die gesamte Zeit geschlossen, sondern nur sechs zusammenhängende Wochen. Die IB habe dennoch die gesamte Summe zurückgefordert, so Bareither. Sie und Vorstand Angelika Reich finden das unfair.

Die Filialen des Salons seien über Wochen zu gewesen, der Umsatz auf null gesunken. Neben dem Verlust habe die Firma investiert: unter anderem 1000 Euro in Desinfektionsmittel und 6000 Euro in Trennwände aus Plexiglas. Die Frauen hoffen auf eine Neubewertung zugunsten ihres Betriebs.

„Es wäre doch gerecht, wenn die Entschädigung auf den Zeitraum, in dem wir geschlossen hatten, berechnet würde“, sagt Bareither.