27-Jähriger muss 6900 Euro für verletzten Polizisten zahlen Mann hat Beamten den Daumen angebrochen
Magdeburg (dpa). Ein handgreiflich gewordener Autofahrer muss dem Land Sachsen-Anhalt für einen verletzten Polizisten Schadenersatz zahlen. Eine Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg verurteilte den 27-Jährigen am gestrigen Mittwoch zur Zahlung von knapp 6900 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der junge Mann hatte den Polizisten nach Überzeugung der Kammer bei einer Verkehrskontrolle in Halberstadt angegriffen. Bei dem Gerangel hatte sich der Beamte nach eigener Aussage den Finger angebrochen.
Grundsätzlich gelte, dass ein Täter auch unabhängig von einem Strafverfahren Schadenersatz leisten müsse, entschied das Gericht. Im konkreten Fall war das Strafverfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden, weil der 27-Jährige auch noch weiterer Straftaten beschuldigt wurde. Dabei ging es um ein Drogendelikt, für das eine deutlich höhere Strafe drohte.
Nach Angaben eines am Verfahren beteiligten Anwalts des Landes ist es keine Ausnahme, dass Straftäter für verletzte Polizisten an das Land zahlen müssen. Aber nicht alle Fälle landeten vor Gericht.
Im jetzt entschiedenen Fall hatte die Kammer im November unter anderem das Opfer und einen weiteren Polizisten als Zeugen gehört. Der Beschuldigte hatte nur eingeräumt, dass er bei der Kontrolle im November 2010 ohne Führerschein erwischt wurde. Den Angriff stritt er ab. Er habe sich nur gewehrt, als die Verkehrspolizisten ihn angegriffen hätten. Die Höhe des Schadenersatzes errechnete die Kammer zum einen aus den medizinischen Behandlungskosten. Zum anderen wurden die Bezüge dazugerechnet, die das Land dem Beamten während einer fast zweimonatigen Krankschreibung zahlte.