Mann soll „Manifest“ von Halle-Attentäter verbreitet haben

Mönchengladbach/Halle - Ein 30-Jähriger, der das menschenverachtende „Manifest“ des Halle-Attentäters im Internet verbreitet haben soll, kommt in Nordrhein-Westfalen erneut vor Gericht. Vor dem Landgericht Mönchengladbach beginnt heute (11.30) ein Berufungsprozess. Das Amtsgericht hatte den Mann im November wegen Volksverhetzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Er gelangte aber nicht in das Gebäude. Daraufhin erschoss er eine Passantin und einen Mann in einem Imbiss. Vor dem Anschlag hatte er im Internet einen Aufruf zur Gewalt gegen Juden veröffentlicht. Im Dezember verurteilte das Oberlandesgericht Naumburg B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Der 30-Jährige aus Rheydt hatte vor dem Amtsgericht zwar zugegeben, einen Link zu dem „Manifest“ kommentarlos weitergeleitet zu haben - dessen Inhalt habe er aber nicht gekannt. Im Urteil hieß es, der Angeklagte habe sich das „Manifest“ durch das Verlinken auf einer rechtsextremen Internetplattform zu eigen gemacht und so den Gewaltaufruf verbreitet. Ein Urteil wird noch am Freitag erwartet.