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Medizin Anträge auf Cannabis in Sachsen-Anhalt

Cannabis wird vor allem bei Schmerzpatienten eingesetzt. Verschreibung nur, wenn alternative Behandlung keine Linderung bringt.

21.01.2018, 00:00

Magdeburg l Hunderte Menschen in Sachsen-Anhalt haben bereits Cannabis auf Rezept erhalten. Nach Angaben der zwei großen gesetzlichen Krankenkassen Barmer und AOK sowie der Techniker Krankenkasse sind seit März 2017 mehr als 400 Anträge eingegangen, etwa zwei Drittel wurden genehmigt. Allein bei der AOK waren es bis Mitte Januar 200 Anträge, für 135 von ihnen wurden die Kosten übernommmen. „Man kann von der Zahl der Genehmigungen jedoch nicht gegenrechnen, dass die anderen Anträge abgelehnt wurden.

Viele Anträge sind formell nicht vollständig und können so im ersten Schritt nicht genehmigt werden“, so AOK-Sprecher Sascha Kirmeß auf Anfrage der Volksstimme. „Arzt und Patient haben dann die Möglichkeit, den Antrag erneut einzureichen. Häufig fehlen beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Begründung des Antrags oder Ausführungen zu den bisherigen Therapien. Immer wieder liegen auch keine Erkrankungen im Sinne des Gesetzes vor oder die Standardtherapien wurden nicht ausgeschöpft“, so Kirmeß.

Ein weiterer Grund für eine Ablehnung der Krankenkasse auf Kostenübernahme: Einige Anträge werden ohne Unterstützung durch einen Arzt gestellt und fallen in der Regel bei der Prüfung durch. Welche Kosten den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt durch Cannabis auf Rezept entstehen, lässt sich derzeit nur schwer errechnen. „Eine genaue Angabe zu den Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für die Verordnung von Cannabis-Blüten bei bis zu 2500 Euro im Monat und bei Medikamentenanfertigungen bei bis zu 3000 Euro pro Monat“, erklärt Barmer-Sprecher Thomas Nawrath.

Cannabisblüten werden vor allem bei Schmerzpatienten eingesetzt. Angesichts von mehr als 100.000 Patienten mit chronischen Schmerzen in Sachsen-Anhalt deuten die Antragszahlen darauf hin, dass die Ärzte sehr genau abwägen, ob Cannabis wirklich eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf der Patienten erwarten lässt. „Deshalb sehen auch wir als Krankenkasse in der Cannabis-Legalisierung für Schmerzpatienten einen zusätzlichen alternativen Behandlungspfad, der die bestehende Schmerztherapie ergänzen kann“, so Thomas Nawrath.

Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärzte Cannabis ohnehin nur dann verschreiben, wenn alternative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bundesweit haben zehn Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für Cannabis auf Rezept mehr als 13.000 Versicherte einen Antrag dafür gestellt. Cannabis kann etwa helfen bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen und bei Appetitlosigkeit wegen Aids oder Krebs oder Alzheimer.

In Sachsen-Anhalt bilden die beiden großen Städte Magdeburg und Halle Schwerpunkte – hier werden die meisten Anträge auf Kostenübernahme eingereicht.