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Grundsteuer Mehrere Faktoren zu berücksichtigen

Für die Neuordnung der Grundsteuer werden mehrere Modelle diskutiert. Sachsen-Anhalts Finanzminister hat einen Favoriten.

02.05.2018, 12:17

Magdeburg/Berlin (dpa) l In der Debatte um das beste Modell für eine neue Berechnung der Grundsteuer hat sich Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder dafür ausgesprochen, weiterhin mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern. Mit Blick auf die eng gesetzte Frist müsse analysiert werden, ob dieser schon länger im Raum stehende Vorschlag vieler Bundesländer vereinfacht werden müsse, so Schröder.

Vor wenigen Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltende Grundsteuer-Regelung für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Für die Berechnung werden Einheitswerte herangezogen, die seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurden. Dies könnte dazu führen, dass vergleichbare Grundstücke völlig unterschiedlich besteuert werden – ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz beschlossen werden, entschied Karlsruhe. Fünf Jahre später muss die Neuberechnung auch tatsächlich greifen.

Mit Blick auf diesen kurzen Zeitraum könne kein neues Konzept erarbeitet werden, sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister. Er berät zusammen mit seinen Amtskollegen von Bund und Ländern am Mittwochabend in Berlin die Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil. "Wir wollen keine neuen Modelle auf den Markt tragen, sondern die bestehenden abklopfen", sagte er. Vom Treffen erwarte er sich eine Verständigung auf den weiteren Zeitplan.

Sein persönlicher Favorit, das Kostenwertmodell, ist umstritten. Es sei zu aufwendig und bürokratisch, dabei müsste die Grundsteuer radikal vereinfacht werden, monieren die Gegner. So müssen alle 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Diese regelmäßige Wertermittlung war auch nach der alten Regelung alle sechs Jahre vorgesehen, wurde wegen des hohen Aufwands aber nicht umgesetzt. Die Digitalisierung vereinfache die Fortschreibung jedoch, so Schröder.

Viele Vertreter von Mieterbund über Naturschutzbund bis hin zum Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) befürworten eine Besteuerung rein nach dem sowieso regelmäßig von Experten erhobenen Bodenwert. Das verursache kaum Bürokratie. Weil es die Bebauung nicht berücksichtigt, könnten Mieter entlastet und Grundstücksspekulationen entgegengewirkt werden. Schröder hält das Modell für ungerecht, weil es etwa Eigentümer in ländlichen Regionen mit tendenziell größeren Grundstücken gegenüber jenen in Städten benachteiligen könnte.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einkommensquellen der Städte und Gemeinden. Sie brachte bundesweit zuletzt 14 Milliarden Euro ein, in Sachsen-Anhalt waren es 250 Millionen Euro.