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Nach Todesfahrt Bewährung für Ex-Polizeischüler

Ehemaliger Polizeischüler wurde vom Amtsgericht Wernigerode zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizeischule wusste nicht alles.

Von Dennis Lotzmann 05.06.2018, 20:10

Wernigerode l Nach einer Todesfahrt unter Alkohol ist ein 18 Jahre alter früherer Polizeischüler vom Amtsgericht Wernigerode zu neun Monaten Haft auf Bewährung sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden. Der Bernburger hatte in der Nacht zum 11. Februar in Blankenburg die Gewalt über seinen Wagen verloren und war gegen einen Baum geprallt. Der gleichaltrige Beifahrer – ebenfalls Schüler an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben – war sofort tot. Gut zwei Stunden nach dem Unfall ergab einen Blutanalyse beim Fahrer 1,04 Promille.

Vor Gericht ging es um die Kernfrage, ob der 18-Jährige noch nach Jugendrecht oder – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt wird. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts, der insbesondere mit der Polizeiausbildung argumentiert und dem Angeklagten eine entsprechende Reife attestiert hatte. Seine Forderung: Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, Fahrerlaubnisentzug und Sozialstunden.

In der Verhandlung trug der Angeklage kaum zur Erhellung offener Fragen bei und berief sich auf Erinnerungslücken. Insbesondere darüber zeigten sich die Angehörigen des Opfers enttäuscht. Direkt nach dem Unfall hatte der Angeklagte sogar versucht, dem Toten die Verantwortung als Fahrer zuzuschieben. Hinzu kommt: Zwar hat der 18-Jährige laut Bundeszentralregister eine weiße Weste, im polizeilichen Datennetz findet sich jedoch ein Eintrag wegen Sachbeschädigung. Dies war der Polizeischule aus Datenschutzgründen nicht bekannt. Wegen der Fahrt unter Alkohol hat ihn die Schule mittlerweile entlassen.

Der Kommentar "Klare Aufgabe für die Politik" zum Thema.