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Todesfahrt Klare Aufgabe für die Politik

Es kann nicht sein, dass Polizeischüler aus Datenschutzgründen mit einem blütenweißen Zentralregister-Auszug blenden können.

Von Dennis Lotzmann 05.06.2018, 22:37

Wer erwartet hat, dass der Prozess gegen einen 18 Jahre alten Todesfahrer wirklich zur Aufklärung beiträgt, hat wohl noch an das Gute im Menschen geglaubt. Spätestens als der angehende Polizeischüler versucht hat, gestandenen Kollegen einen Bären aufzubinden, indem er den Toten zum Fahrer machen wollte, hat er moralisch alle Grenzen überschritten und die Berufung zum Polizeibeamten verwirkt. Dass ihn die Polizeischule sofort entlassen hat, nachdem die Alkoholfahrt bewiesen war, ist nur konsequent.
Konsequent muss auch die Politik sein. Es kann nicht sein, dass Polizeischüler aus Datenschutzgründen mit einem blütenweißen Zentralregister-Auszug blenden können, obwohl sie bereits polizeilich aufgefallen sind. Im konkreten Fall waren Opfer wie Täter bereits beschriebene Blätter – das können banale Jugendsünden gewesen sein, aber auch mehr. In jedem Fall muss es geklärt und der Polizeischule bekannt sein. Die beginnende Innenministerkonferenz ist die richtige Plattform, dieses Thema anzugehen.