Plädoyers im Magdeburger Totschlagsprozess Nebenklage fordert lebenslange Haftstrafe
Magdeburg. Die Nebenklage, die Verwandte des Opfers vertritt, hat gestern im Magdeburger Totschlagsprozess eine lebenslange Haftstrafe für den 41 Jahre alten Angeklagten gefordert, der im Stadtteil Fermersleben seine Ehefrau mit 48 Messerstichen getötet haben soll.
Für die Rechtsanwälte Petra Küllmei und Thomas Klaus ist es nach der Beweisaufnahme erwiesen, dass Maik Z. am 7. November 2010 seine ebenfalls alkoholkranke Ehefrau umgebracht hat.
In ihrem Schlusswort schloss sich Küllmei zwar dem von Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten geschilderten Tatverlauf an, kam jedoch zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des Falls.
Für die Nebenklage war "Eifersucht der tragende Beweggrund" für die Tat – und somit das im Strafgesetzbuch verankerte Mordmerkmal "niedriger Beweggrund". Also ein Beweggrund auf tiefster Stufe, der über ein "normales Tötungsmotiv" hinausgeht. "Wenn ich dich nicht mehr haben kann, soll dich auch kein anderer haben", formulierte die Anwältin das Tatmotiv des Angeklagten.
Gericht sieht keine Mordmerkmale
Als "Herr über Leben und Tod" habe das Maik Z. dadurch untermauert, dass er der bereits toten Ehefrau die Beine auseinderdrückte und mit dem Messer in den Schambereich stach.
Allerdings scheint das die Erste Große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts nicht so zu sehen. Denn der am vorausgegangenen Prozesstag von der Nebenklage gestellte Antrag, einen "rechtlichen Hinweis" zu geben, dass anstatt des angeklagten Totschlags auch Mord in Frage kommen könnte, wurde abgewiesen.
Die Anklage forderte gestern eine hohe Haftstrafe für den Mann, der zwischen 1994 und 2010 26 Eintragungen im Bundeszentralregister hat. Baumgarten sieht wegen Totschlags eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren für angemessen an.
Nur kurz hielt er sich mit der vom Angeklagten eingeräumten Sachbeschädigung und Körperverletzung auf, die der Tötung der 41-Jährigen ein halbes Jahr vorausgegangen war.
Z. hatte zu Prozessbeginn zugegeben, einen Nachbarn schwer verletzt zu haben. Der Täter hatte den Mann im Verdacht, ein Verhältnis mit seiner Frau zu haben. Er hatte dessen Wohnungstür eingeschlagen, auf den im Bett Liegenden eingeschlagen, ihn danach nach oben in die eigene Wohnung getrieben und ihn dort mit Faustschlägen und Tritten misshandelt. Der Nachbar erlitt drei Frakturen am Kopf.
Als Hintergrund für die Tötung der Ehefrau nannte Baumgarten "eine unheilvolle Mischung aus Eifersucht, Alkohol und Jähzorn". Er sah im Alkoholisierungsgrad (zwischen 2,4 und 4 Promille) des Angeklagten jedoch keinen Milderungsgrund: "Z. wusste, dass er angetrunken Eifersuchtsanfälle bekommt."
Urteilsverkündung am Montag
Strafverteidiger Perry Andrae sieht in der Gattinnentötung "möglicherweise eine Impulstat. Wer immer wieder provoziert und beleidigt wird, sieht irgendwann mal rot". Er forderte achteinhalb Jahre Haft und wie die Staatsanwaltschaft Einweisung in eine Entzugsklinik.
Das Urteil wird am 20. Juni um 15.30 Uhr gesprochen.