Unterhalt Niederlage absehbar
Fachlich ist gegen das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss nichts einzuwenden, aber bei der Kostenverteilung muss man sich zügig einigen.
Fachlich ist gegen das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss nichts einzuwenden. Es ist richtig, wenn der Staat in Vorleistung geht. Denn die Kinder sollen nicht darunter leiden, wenn ihre Väter zahlungsunfähig oder abgetaucht sind. Und es ist daher auch nachvollziehbar und geboten, dass das Geld nunmehr bis zum 18. Lebensjahr fließt. Alles andere wäre realitätsfremd.
Bei der Kostenverteilung aber ist das Land gut beraten, sich mit den Kommunen zügig zu einigen. Andernfalls droht der Regierung eine Niederlage vor dem Landesverfassungsgericht. Die Argumente der Landräte wiegen nämlich schwer, die des Sozialministeriums eher dürftig. Die vom Ministerium unterstellte Annahme, die Kreise würden Dank der Unterhaltsvorschüsse zugleich bei Hartz-IV-Leistungen entlastet, sind durch nichts zu beweisen. Alimente-Eintreiben ist aufwändig und wenig ertragreich. Das Land muss die Kommunen für diese Dienstleistung angemessen bezahlen.