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Wahlfälschung Noch viele Fragen sind offen

Nach dem Urteil gegen Gebhardt ist ein Untersuchungsausschuss des Landtags dringend geboten.

15.03.2017, 17:16

Holger Gebhardt hat im Mai 2014 in Stendal fast 1000 Briefwahlstimmen bei der Kommunalwahl gefälscht. Das hat er zum Prozessauftakt gestanden. Dafür wurde er jetzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sachsen-Anhalts bislang größter Wahlskandal ist damit jedoch nicht abgeschlossen geschweige denn aufgeklärt.

Für das Gericht steht fest, dass Gebhardt von einer zweiten Person aus der Schaltzentrale der Stendaler CDU zur Fälschung angestiftet worden ist. Hier Klarheit zu schaffen, ist Aufgabe der Christdemokraten.

Wie hier agiert wurde, ist aber auch Thema für einen Untersuchungsausschuss des Landtags, der nach diesem Urteil dringend geboten ist. Bei welchen Stendaler Wahlen wurde ebenfalls „nichts dem Zufall überlassen“, wie es Gebhardt ausdrückte. Nicht zuletzt geht es auch um die Frage, wie bei einer Stadtverwaltung die Scheunentore soweit offen stehen konnten, dass eine Fälschung in diesem Ausmaß überhaupt möglich war.