1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Polizei-Vize Deppe: Kein Job, keine Pension

Oberlandesgericht Naumburg verwirft Revision gegen Urteil des Landgerichts Magdeburg Polizei-Vize Deppe: Kein Job, keine Pension

Von Bernd Kaufholz 11.04.2012, 03:23

Naumburg l Das Oberlandesgericht in Naumburg hat - wie jetzt erst bekannt wurde - am 27. März die Revision des ehemaligen Vizepräsidenten der Polizeidirektion Nord (Magdeburg) gegen sein Korruptionsurteil verworfen. Die Überprüfung des Spruchs durch den 2. Strafsenat habe keinen Hinweis auf rechtliche Fehler ergeben, heißt es.

Klaus-Peter Deppe war am 4. Juli 2011 in 1. Instanz vom Amtsgericht Magdeburg wegen Bestechlichkeit zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten Haft - ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt worden. Einbezogen worden war vom Einzelrichter Martin Schleupner eine Verurteilung wegen dreifachen Betrugs.

Deppe hatte sich durch einen Hausbau und andere private Ausgaben zwischen 2002 und 2009 erheblich verschuldet. Er war mehrfach in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten. Damit seine finanzielle Lage nicht öffentlich bekannt wird und zum Verlust seiner Anstellung als hochrangiger Polizeibeamter führt, hatte er sich in verschiedene Manipulationen verstrickt. Im Endergebnis hatte er durch seine Betrügereien Kreditwürdigkeit vorgetäuscht. Das hatte der Leitende Kriminaldirektor letztlich vor Gericht eingeräumt.

Den Vorwurf der Bestechlichkeit in einem zweiten Anklagekomplex hatte Deppe jedoch vehement bestritten. Und er war nach dem Amtsgerichtsurteil beim Landgericht Magdeburg in Berufung gegangen. Doch die 8. Strafkammer bestätigte am 16. November 2011 als 2. Instanz das Urteil.

Der Vorsitzende Richter, Ulf Majstrak, hatte sein Urteil unter anderem mit den Umständen der Ausschreibung der Polizei-Zeitung "PD-Nachrichten" begründet. Deppe habe gezielt das Unternehmen seines privaten Finanzberaters ins Spiel gebracht. Der Vorbestrafte war von Deppe damit beauftragt worden, ihn zu entschulden. Deppe habe sich mehrfach die Ausschreibungsakte zeigen lassen, um über den Stand der Angebote informiert zu sein.

Die Medienfirma "x-clusiv" von Christoph Z. hatte dann auch tatsächlich die Ausschreibung gewonnen, weil sie das niedrigste Gebot abgegeben hatte. Damit hatten, so das Urteil, sowohl Deppe, der im Gegenzug für die Entschuldungsdienste keinen Cent hinlegt habe, als auch Z. wirtschaftlichen Nutzen aus ihrer Bekanntschaft gezogen.

Bereits am 27. Oktober 2011 war der 58-Jährige nach einem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts "aus dem Amt entfernt" worden. Geklagt hatte sein Arbeitgeber - das Innenministerium.

Mit der Rechtskraft des Urteils im Strafverfahren verliert Deppe seinen Beamtenstatus und alle daraus erwachsenden Ansprüche.

Laut Innenministerium verliert der korrupte Ex-Beamte den Anspruch auf Leistungen des Landes wie Besoldung und Heilfürsorge. Es wird auch kein Übergangsgeld gezahlt. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das heißt, der 58-Jährige bekommt keine Pension ab dem 60. Lebensjahr, sondern die normale Rente ab 65. Eine Nachversicherung der Arbeitslosenversicherung erfolgt nicht. Das wiederum bedeutet, dass er kein Arbeitslosengeld I erhält. Bis zum Renteneintritt mit 65 hat Deppe, der seine Amtsbezeichnung "Leitender Kriminaldirektor" nicht mehr führen darf, lediglich Anspruch auf Hartz IV.