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ProbephasePolizei in Sachsen-Anhalt testet Drohnen

Ab 2019 werden Polizei-Drohnen in Sachsen-Anhalt in die Lüfte steigen. Sie sollen Tatortfotos aufnehmen und Unfallstellen abblichten.

Von Bernd Kaufholz 14.12.2018, 14:51

Magdeburg l Ab 1. Januar werden drei orangefarbene Polizei-Drohnen an Sachsen-Anhalts Himmel zu sehen sein. Sie sollen Tatortfotos anfertigen und Aufnahmen von Unfallstellen – vorrangig auf den Autobahnen.

Innenminister Stahlknecht sprach am Freitag von einem „weiteren Schritt der Landespolizei ins 21. Jahrhundert“. Nach der digitalen Aufrüstung von Streifenwagen und dem Kompetenzzentrum Cyberkriminalität beim Landeskriminalamt werde der Polizei mit den Drohnen ein weiteres hochmodernes Arbeitsmittel in die Hand gegeben.

Nach der Probephase werde entschieden, ob die Drohnen auf Dauer angeschafft werden und möglicherweise wie in anderen Bundesländer auch das Spezialeinsatzkommando damit ausgerüstet wird.

Die Flugobjekte sollen in erster Linie die Polizeihubschrauber ablösen, die gegenwärtig noch angefordert werden, wenn Luftbilder von sogenannten Ereignisorten angefertigt werden müssen.

„Eine Flugstunde kostet rund 5000 Euro“, sagt Gernot Steenblock von der Herstellerfirma Yuneec. „Soviel, wie eine Drohne kostet.“ Ausgerüstet werden könne das Fluggerät mit unterschiedlichen Objektiven – einschließlich einer Infrarotkamera zur Suche von Vermissten.

Michael Ulrich, Chef der Tatortgruppe des LKA, ist davon überzeugt, dass Drohnen die Zukunft sind, um Tatortfotos anzufertigen. „Kartenmaterial wird hochgeladen, dann werden Eckpfeiler des zu fotografierenden oder abzufilmenden Gebietes eingegeben und ein Netz darüber geleget. Mit 80 Prozent Überlappung wird dann fotografiert.“

Die Uralt-Methode der Tatortvermessung mittels Zollstocks sei sehr zeitaufwändig. Und auch der Einsatz von Laser-Distanzmessern brauche seine Zeit. „Die Dohne ist die schnellste Methode. Durch die Aufnahmen kann man auch sehr hervorragende 3-D-Modelle anfertigen, die bei Ermittlungen sehr hilfreich sein können.

Ausgelöst werden, kann die Kamera durch denjenigen, der die Drohne am Boden steuert. Die Fotos können allerdings auch automatisch geschossen werden. Die Minikameras an der Unterseite des orangfarbenen Fliegers sind hochauflösend. „20 Millionen Pixel ist ein Parameter der Kamera.“

Für die Polizei-Drohnen gibt es keine Sperrzonen wie für zivile Drohnen. Auch eine Fluganmeldung ist nicht nötig. „Wenn man sie allerdings in der Nähe von flugplätzen einsetzt, sollte man sich schon mit dem Tower in Verbindung setzten, damit der Flugverkehr micht gefährdet wir“, sagt Steenblock.

Auch eine Höhenbegrenzung – bei zivilen Drohnen sieht das Gesetz 100 Meter vor – müsse bei Polizeieinsätzen nicht beachtet werde. „Unsere Fluggeräte sind in der Lage bis 5500 Meter hoch zu fliegen“, erklärt der Yueec-Experte. „Allerdings ist dort oben die Luft schon so dünn, dass sie abschmieren würden.“

Minister Stahlknecht beteuerte, dass die Aufnahmen nur unter „strikter Wahrung des Datenschutzes“ gemacht würden. „Es interessiert nicht, was jemand auf dem Frühstücksbrötchen hat.“