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Prozess "Blumenfee" kämpft weiter für Gerechtigkeit

Ein Verbraucherschutzverein fordert ein weiteres Mal Geld von einer Betreiberin eines Blumenversandhandels aus der Börde.

08.01.2020, 23:01

Magdeburg l Am Ende wird Maren Hellwig wohl auch den zweiten Prozess gegen den Verbraucherschutzverein wegen unlauteren Wettbewerbs verlieren. Und dennoch schwingt an diesem Mittwoch etwas Hoffnung in der Stimme der 36-Jährigen mit, die seit neun Jahren den Blumenversandhandel „Blumenfee“ in Rottmersleben (Börde) betreibt.

Diesmal verlangt der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe. Es geht um 9000 Euro. Der Vorwurf: Bei insgesamt vier Weinen, die Hellwig ebenfalls in ihrem Online-Shop anbietet, hatte sie die Herstellerangaben nicht korrekt dargestellt und den Zusatz „enthält Sulfite“ vergessen. Zwei Tage lang stand dieser Fehler im Netz. Der Verein entdeckte ihn und wurde aktiv.

Hellwig und ihrem Anwalt Lars Hänig geht es vor allem um „Verhältnismäßigkeit“. An die appellierte auch Richterin Caroline Limbach in ihrer Ansprache. „Das fand ich gut“, so Hellwig. So fordert der Verein 9000 Euro. Für einen kleinen Fehler, der ohne Folgen blieb. Denn niemand kaufte in dieser Zeit einen der vier Weine. Hellwig will sich nicht damit zufriedengeben, „denn 9000 Euro würden für mich einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten“. Vor allem aber will die „Blumenfee“ aus der Börde nicht kleinbeigeben. „Die Summe steht in keinem Verhältnis zur Unternehmensgröße und zum Verstoß“, sagt Hellwig. „Es ging keine Gefahr für den Kunden aus.“

Nach dem Unterlassungsklagengesetz dürfen Verbände Wettbewerbsverstöße abmahnen. Sie müssen Verbraucherinteressen vertreten und beim Bundesjustizamt als qualifizierte Einrichtung gelistet sein. Im Fall des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb trifft beides zu. Er ist also abmahn- und klagebefugt.

Als „blauäugig“ bezeichnet Hellwig ihre damalige Entscheidung, die Unterlassungsklage zu unterzeichnen. Denn das war die Rechtsgrundlage für die jetzigen Forderungen des Verbraucherschutzvereines. Nun muss sie zahlen. Wie viel, wird endgültig am 29. Januar entschieden.

Den ersten Rechtsstreit im September hatte die „Blumenfee“ verloren. Damals ging es um eine fehlende Alkoholangabe zu einem Prosecco. Auch damals kam niemand zu Schaden. Dennoch muss Hellwig auch in diesem Fall zahlen. Wie viel, ist ebenfalls noch offen, auch hier könnten bis zu 4000 Euro fälig werden.