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Prozess Rentner wegen Tötung seiner Frau verurteilt

Ein 77-Jähriger wurde vom Landgericht Magdeburg zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine Frau getötet haben soll.

Von Matthias Fricke 26.06.2018, 13:54

Magdeburg l „Ich habe heute Nacht meine Frau umgebracht.“ Mit diesen Worten meldete sich der 77-jährige Helmut Z. per Notruf in der Nacht zum 5. Februar bei der Magdeburger Polizei. Er erzählte weiter, dass er seine Frau Hannelore (76 Jahre) vor einigen Tagen aus dem Krankenhaus abgeholt habe. Sie litt an Demenz. Der Mann schluchzte weiter am Telefon: „Wir waren uns einig. Sie wollte nicht ins Heim.“ Auf Details ging er aber zunächst nicht weiter ein.

Was die Beamten in der Wohnung der siebenten Etage eines 16-Geschossers im Norden Magdeburgs dann zu sehen bekamen, ließ selbst erfahrene Beamte nicht kalt. Der Mann hat laut Rechtsmedizinerin seine Frau, mit der er 56 Jahre verheiratet war, im Schlafzimmer mit einer Axt mit mindestens sechs Hieben den Schädel eingeschlagen. Außerdem fügte der Rentner noch an drei Stellen am Hals seiner Frau tiefe Schnitte mit einem Messer zu. Sie erstickte innerhalb weniger Minuten an ihrem Blut. 

Anschließend schrieb der Mann einen Abschiedsbrief,  an seinen Sohn adressiert, mit den Worten: „Es tut mir leid. Ich wollte uns von weiterem Leid befreien.“ Den am Tatort eintreffenden Polizisten sagte Helmut Z. später: „Ich wollte mich an der Badezimmertür erhängen. Das misslang leider.“ 

Für die Staatsanwaltschaft sah es zum Anfang sogar nach Mord aus, unter anderem, weil das Opfer offenbar im Schlaf überrascht wurde und man eine extrem überhöhte Dosis des Schmerzmittels Tramadol im Blut fand. 

Noch am 5. Februar wurde gegen den ehemaligen Binnenschiffer deshalb Haftbefehl erlassen, der nach einiger Zeit aber gegen Auflage außer Vollzug gesetzt wurde. Unter anderem sollte dafür eine Kaution in Höhe von 25.000 Euro hinterlegt werden. Doch die Zahlung erfolgte nicht. Der Verteidiger von Helmut Z.: „Die Familie seines Sohnes hatte räumliche Schwierigkeiten, ihn aufzunehmen. Da wollte er ihnen nicht zur Last fallen und blieb lieber in Haft.“

Nach der Anklage vor dem Landgericht Magdeburg am 8. Juni sah die Schwurgerichtskammer aber kein Mordmerkmal erfüllt, was zunächst Totschlag bedeute. Doch Vorsitzender Richter Dirk Sternberg gab schon zu Beginn der Verhandlung am Dienstag den Hinweis, dass auch „Tötung auf Verlangen“ in Betracht kommen könnte. 

Dafür sprach beim Prozess vor allem die Aussage der Hausärztin des Opfers. Sie beschrieb  nicht nur den langen Leidensweg ihrer Patientin, sondern erklärte auch, dass sich der Mann „liebevoll um seine Frau gekümmert“ habe. 

Der Gesundheitszustand von Hannelore Z. hatte sich zudem in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. So hatte die Frau eine schwere Hüftgelenkserkrankung, dann machte das Herz nicht mehr mit, so dass eine künstliche Herzklappe eingesetzt werden musste. Dann folgte ein weiterer Krankenhausaufenthalt nach einem Sturz und später die Diagnose Demenz. All dies und die Schmerzen haben nach Einschätzung der Ärztin zu einer erheblichen Belastung geführt.

Ein Polizist erinnerte sich zudem an die erste Vernehmung des Angeklagten: „Er machte einen sehr traurigen Eindruck auf mich, als er erzählte, dass beide kurz vor der Tat noch zusammen Fernsehen geguckt und sie dabei noch gelächelt habe.“

Überraschend verkündete das Gericht am Nachmittag das Urteil: Wegen Tötung auf Verlangen muss der 77-jährige Rentner für zwei Jahre in Haft. Eine Bewährung schloss das Gericht wegen der Brutalität des Vorgehens aus. Es erkannte aber an, dass der Mann sich liebevoll um seine Frau kümmerte und beide aus dem Leben gehen wollten. Das Urteil ist rechtskräftig.