1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Für 42 Taten vor Magdeburger Gericht

Prozessauftakt Für 42 Taten vor Magdeburger Gericht

Ein Schönebecker muss sich vor dem Landgericht Magdeburg für 42 Straftaten verantworten, die er innerhalb eines Jahres begangen haben soll.

Von Bernd Kaufholz 17.08.2018, 11:01

Magdeburg l Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg muss sich seit Freitag ein heute 31 Jahre alter Angeklagter aus Schönebeck für insgesamt 42 Straftaten verantworten. Der angeklagte Marcel S. soll die Taten zwischen Februar 2017 und Februar 2018 begangen haben.

Unter anderem habe der 31-Jährige trotz eines bestehenden Waffenverbotes Pistolen einschließlich  Munition in seiner Wohnung aufbewahrt. Die Anklageschrift wirft ihm zudem vor, eine Vielzahl von Diebstählen begangen zu haben - unter anderem in Baumärkten, Supermärkten, Drogeriemärkten und anderen Geschäften in Magdeburg, Schönebeck und Bernburg. In einigen Fällen, bei denen er ertappt wurde, habe Marcel S. außerdem Zeugen angegriffen. Juristisch: dreimal Körperverletzung und fünfmal gefährliche Körperverletzung.

Weiterhin klagt Staatsanwältin Antje Walter S. wegen Widerstandes und Beleidigung an. Zudem soll der Schönebecker in zwei Fällen ohne Fahrkarte mit Zügen gefahren sein und in diesem Zusammenhang einen Zugbegleiter und einen Fahrgast körperlich attackiert haben.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen können die Voraussetzungen vorliegen, dass beim Angeklagten krankhafte Störungen vorliegen, die möglicherweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinweisen. Sollte der Schönebecker für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt bei dem Angeklagten eventuell die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht.

Gegenwärtig steht S. bereits unter Betreuung und sitzt vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus Uchtspringe hinter Gittern.

Strafverteidiger Volker Junge teilte dem Gericht mit, dass er sich für seinen Mandanten am nächsten Prozesstag, dem 27. August, zu den Vorwürfen äußern wird. Der angeklagte Schönebecker hatte bereits beim Verlesen der Anklageschrift durch Zwischenrufe seinen Unmut bekundet und musste vom Gericht zur Ordnung gerufen werden. Die Mehrzahl der Fälle werde er gestehen, so Junge. "Drei aber nicht", kündigte der Angeklagte bereits an. Dabei handelt es sich um die Vorwürfe, mit den höchsten Strafandrohungen.