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Prozessauftakt Sexueller Missbrauch an Neunjähriger

Die Jugendschutzkammer verhandelt in Dessau einen Prozess gegen einen Mann aus dem Niger mit dem Vorwurf der Vergewaltigung eines Kindes.

Von Bernd Kaufholz 16.08.2019, 11:47

Dessau | Seit Freitag (16. August) muss sich ein 27 Jahre alter Mann aus dem Niger vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Dessau-Rosslau verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Flüchtling mit Duldungsstatus schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und Körperverletzung vor. Kader N., der in Halle in Untersuchungshaft sitzt, soll am Nachmittag des 9. Juni dieses Jahres eine Neunjährige vergewaltigt haben.

Nachdem Strafverteidiger Daniel Großmann der Kammer mitgeteilt hatte, dass sich sein Mandant zu den Vorwürfen nicht äußern werde, redete die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten dem schmächtigen Angeklagten mit dem Kindsgesicht ins Gewissen: "Natürlich haben Sie das Recht, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen, aber ich weise Sie darauf hin, dass sich ein Geständnis im Sinne der Anklage strafmildernd auswirkt. Weil dem Opfer damit erspart bleibt, ausführlich über den Tatverlauf zu sprechen." Baumgarten verwies zugleich darauf, dass am Kind "Spuren" sichergestellt wurden, die eine klare Sprache sprechen. Gemeint ist damit die DNA des Spermas.

Staatsanwältin Julia Legner hatte zuvor den Tatvorgang geschildert. So sei die Neunjährige am 9. Juni gegen 10.45 Uhr mit einem Teddy auf dem Arm in Roßlau zu den Elbwiesen gegangen. Der Angeklagte habe auf einer Bank an einer Grünfläche gesessen und das Kind beobachtet. "Er hat sich entschlossen, das Mädchen sexuell zu missbrauchen. Er folgte ihr mit dem Fahrrad und an der Treppe zur Elbe und sprach es an "Schönes Baby, schönes Baby", habe er gesagt und die Neunjährige habe geantwortet: Das ist ein Teddy.

Daraufhin habe der 1,70 Meter große Mann das 1,38 Meter große Mädchen zu Boden geworfen und ihr die Kleidung heruntergerissen. "Das Kind hat sich mit Tritten und Kratzen gewehrt und um Hilfe gerufen. N. würgte sein Opfer und hielt ihm Mund und Nase zu. Er steckte einen Finger in den Mund des Mädchens."

Der Angeklagte habe das Kind missbraucht, bis zwei Passanten auf die Szene aufmerksam geworden seien. N. habe seinen Rucksack gegriffen und sei mit dem Fahrrad geflüchtet. "Wenig später wurde er von zwei Männern erkannt und festgehalten bis die Polizei eintraf."

Im Rucksack sei ein Butterflymesser gefunden worden, dass er - so die Staatsanwältin - jederzeit hätte benutzen können.

Nebenklagevertreter Marco Bennewitz stellte den Antrag, bei der Vernehmung des Opfers die Öffentlichkeit auszuschließen. In diesem Zusammenhang verwies der Rechtsanwalt auf die psychischen Folgen bei dem Mädchen: "Sie hat seit der Tat einen Reinigungszwang, kann öffentliche Räume nicht betreten. Wenn sie im Straßenbild Männer mit dunkler Hautfarbe sieht, versteckt sie sich hinter dem Rücken von Erwachsenen. Sie hat große Ängste."

Außerdem stellte der Anwalt den Antrag, das Kind audiovisuell zu vernehmen, damit es nicht im Gerichtssaal anwesend sein muss.