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Innenminister Stahlknecht fordert gleiches Maß wie für Autofahrer Radfahren soll ab 1,1 Promille als Straftat gelten

24.05.2013, 01:07

Magdeburg. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Während Autofahrer schon ab 0,5 Promille ihren Führerschein abgeben müssen, verlieren ihn Radfahrer erst bei 1,6 Promille. Das wollen die Innenminister der Länder ändern.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) fordert die Gleichbehandlung von Auto- und Fahrradfahrern im Straßenverkehr. "Es macht keinen Sinn, dass es unterschiedliche Werte für die absolute Fahruntüchtigkeit gibt", sagte Stahlknecht der Volksstimme. Fahrrad- und Autofahrer seien gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, begründete Stahlknecht seine Position, die er gestern auf der Innenministerkonferenz vorstellte.

Bislang dürfen Radfahrer bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei radeln - vorausgesetzt, sie fallen nicht mit unsicherer Fahrweise auf und bauen keinen Unfall. Autofahrern drohen schon ab einem Promillewert von 0,5 Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird ihnen der Führerschein entzogen, außerdem wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe erteilt. Der 1,1-Promille-Wert soll bald auch für Radfahrer gelten."Die Anpassung an den Wert der Autofahrer ist angemessen", sagte Stahlknecht.

Angestoßen hatte die Debatte Boris Pistorius (SPD), der Vorsitzende der Innenministerkonferenz. "Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille kann niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein", sagte er. Anders als Stahlknecht wollte sich Pistorius bisher nicht dazu äußern, bei welchem Wert die Grenze für Radfahrer gezogen werden soll.

In Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr 3034 Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt. 130 davon waren alkoholisiert, in 121 Fällen waren diese auch die Unfallverursacher.

Unterstützung erhält Stahlknecht von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU). "Alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit von Radfahrern erhöhen, begrüße ich", sagte Webel der Volksstimme. In ein paar Jahren müsse aber auch die angestrebte 1,1-Promille-Grenze ausgewertet werden. "Wenn sich die Unfallzahlen nicht reduzieren, müssen wir über eine weitere Senkung nachdenken."