Bundesverwaltungsgericht: Rassismus nicht mit Beruf vereinbar Rechtsextremer Schornsteinfeger aus dem Burgenlandkreis kann abberufen werden
Leipzig (dapd) l Ein rechtsextremer Schornsteinfeger hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht entschied gestern in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalt den Mann zu Recht als Bezirksschornsteinfegermeister abberufen hat. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenau zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe.
Der Mann, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück.
Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten des Mannes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen.
Bei der Beurteilung darüber, ob er verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden. Die Richter verwiesen darauf, dass der Mann als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte.