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Reiserecht Höhere Entschädigung für verspätete Flüge

Drei Stunden oder fünf Stunden? In der EU wird weiter darum gestritten,
ab wann Passagiere für verspätete Flüge Geld bekommen sollen. Das
Parlament ist nach Ansicht der Kommission zu verbraucherfreundlich.

06.02.2014, 01:21

Straßburg (dpa) l Flugpassagiere sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedete.

Die Kommission will dagegen erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen zugestehen. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen. Die Kommission ist aus Rücksicht auf Fluggesellschaften gegen zu kurze Fristen für Entschädigungszahlungen.

Luftverkehrsverbände nannten die Entscheidung unverantwortlich. Für Verbraucher bedeute der Entwurf vor allem teurere Flüge, sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Auch EU-Verkehrskommissar Siim Kallas warnte vor einem Anstieg der Ticketpreise.

Schlichtungsstelle bei Ärger mit Fluggesellschaften zuständig

Ab fünf Stunden Verspätung soll es nach dem Willen des EU-Parlaments für Mittelstreckenflüge 400 Euro und ab sieben Stunden für Langstreckenflüge 600 Euro Entschädigung geben. Die Kommission hatte deutlich längere Zeiten vorgeschlagen. Das Argument dabei: Man müsse den Airlines genügend Zeit lassen, um Pannen zu beheben. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission würden nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der Grünen, Michael Cramer, etwa 70 Prozent der Passagiere von Kurzstreckenflügen bei Verspätungen leer ausgehen.

Mit der Neuregelung der Passagierrechte soll eine Richtlinie von 2004 nachgebessert werden, die nach Meinung von Verbraucherschützern zu viele Schlupflöcher bietet. Auch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus den vergangenen Jahren werden dabei berücksichtigt.

Für Ärger mit den Fluggesellschaften soll in Zukunft eine Schlichtungsstelle zuständig sein. Die kümmert sich um abgesagte Flüge, beschädigtes Gepäck oder zu lange Wartezeiten, wenn der Passagier sich bei der Fluggesellschaft erfolglos beschwert hat. In Deutschland gibt es bereits die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" (SöP), die nicht nur für Bahnreisende, sondern seit einigen Monaten auch für Fluggäste Probleme regelt.

Neue Regelung für Handgepäck geplant

Beim Handgepäck wollen die EU-Parlamentarier einheitliche Regeln. Im Flugpreis muss mindestens eine Tasche und ein Duty-Free-Einkauf inbegriffen sein. Dies wendet sich gegen die Praxis mancher Airlines, für zusätzliches Handgepäck eine Gebühr zu berechnen.

Für den SPD-Verkehrsexperten Knut Fleckenstein ist die Definition von "höherer Gewalt" in dem Paket eine besondere Errungenschaft. Dazu gehören beispielsweise Terrorangriffe, Vogelschlag, Unwetter und Streiks. "Fluggesellschaften können sich nicht mehr mit höherer Gewalt herausreden, um sich um Entschädigungszahlungen zu drücken", sagte er. In diesen Fällen sind nämlich keine Entschädigungen fällig. Ratgeber