1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Regionale Wirtschaft
  6. >
  7. Verbot für Milch der "Mark Brandenburg"

Gericht stellt Verbrauchertäuschung fest, weil Milch in Köln abgefüllt wird Verbot für Milch der "Mark Brandenburg"

18.07.2013, 01:19

Berlin (epd) l Verbraucherorganisationen haben eine verpflichtende Angabe über die Herkunftsregion von Lebensmitteln gefordert. Auf Produkten, die mit regionaler Herkunft werben, müsse auch die Ursprungsregion ihrer Hauptzutaten angegeben werden, sagte der Sprecher von Foodwatch, Martin Rücker.

Hintergrundist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom Montag. Dieses hatte den Vertrieb von Milch mit dem Namen "Mark Brandenburg" verboten.

Die Sprecherin des Bundesverbands der Verbraucherzen- tralen, Sophie Herr, sagte, sie begrüße das Urteil: "Das ist ein richtiger Schritt, um die Täuschung von Verbrauchern zu beenden." Diese Milch habe Verbrauchern suggeriert, dass sie von Kühen aus Brandenburg stamme, obwohl sie von einem Heilbronner Unternehmen in Köln abgefüllt worden sei.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte geurteilt, dass die geografische Herkunftsangabe irreführend war, weil auf der Verpackung die Marke "Mark Brandenburg" gegenüber dem kleingedruckten Herkunftsnachweis "Milch von Deutschen Bauernhöfen. Abgefüllt in Köln" hervorgestochen habe. Durch das Urteil ist es dem Hersteller "FrieslandCampina" verboten, seine Milch weiterhin mit der Marke "Mark Brandenburg" zu bewerben oder zu verbreiten. Nun sei es die Entscheidung des Unternehmens, ob es seine Milchverpackungen neu gestalte.

Sophie Herr vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärte, "FrieslandCampina" habe die Marketingstrategie angewandt, den Begriff "regional" sehr weit zu dehnen, weil Verbraucher bevorzugt regionale Produkte kauften. Sie würden diesen "mehr vertrauen" und durch die kurzen Transportwege bewusst die Umwelt schützen wollen.

Auch vonseiten der Verbraucherorganisation Foodwatch hieß es, Werbung mit Regionalität sei eines der Felder, bei dem Verbraucher am häufigsten in die Irre geführt würden. Eine Pflicht zur Kennzeichnung des Herkunftslandes bestehe nur bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie frischem Obst und Gemüse, Rindfleisch sowie Eiern. Sobald das Lebensmittel verarbeitet worden sei, entfalle die Kennzeichnungspflicht.

Die Herkunftsregion muss laut Verbraucherzentrale bisher ausschließlich auf "spezialisierten Produkten" angegeben werden, wo die Region eine wichtige Rolle für den Kauf spielt, etwa bei Käsesorten wie dem Allgäuer Emmentaler, dem Altenburger Ziegenkäse oder dem Parmesan. Das regelten EU-Gesetze, die die Milch "Mark Brandenburg" nicht beträfen, so Herr. Laut dem Internetportal lebensmittelklarheit.de sind die Angaben zur regionalen Herkunft bei 15 Lebensmitteln ungenügend oder falsch. Demnach kommt etwa Buttermilch mit dem Logo "Thüringer Land" aus Bayern.