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Krankentransport Notruf 112: Wann muss der Patient den Einsatz des Rettungswagens bezahlen?

Geht es Menschen zu Hause schlecht, rufen einige den Rettungsdienst. Doch wann müssen sie selbst dafür zahlen? Und wer zahlt den Einsatz, wenn Patienten gegen den ärztlichen Rat nicht ins Krankenhaus transportiert werden wollen?

Von Stephanie Tantius/abj Aktualisiert: 21.02.2024, 13:35
Der Rettungsdienst aus Köthen an einem Einsatzort. Doch wer zahlt für den Krankentransport?
Der Rettungsdienst aus Köthen an einem Einsatzort. Doch wer zahlt für den Krankentransport? Foto: IMAGO / EHL Media

Magdeburg - Wenn Menschen zu Hause einen Herzinfarkt erleiden oder ein Verkehrsunfall passiert, wird der Rettungsdienst gerufen. In der Regel wird der Einsatz von der Krankenkasse übernommen. Doch wann ist das immer so? Was passiert, wenn der Patient doch gar nicht in das Krankenhaus muss oder den Transport verweigert?

Wann werden die Kosten für den Rettungsdienst übernommen?

Die Kosten für den Rettungswagen zahlt in der Regel die Krankenkasse, teilt Anna-Kristina Mahler, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt, mit. Denn laut § 60 SGB V (Sozialgesetzbuch) haben alle Mitglieder einer Sozialversicherung einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für den Krankentransport. 

Damit die Rettungsdienste den Einsatz bei der Krankenkasse abrechnen können, muss die Fahrt ins Krankenhaus stattgefunden haben. Die Versicherten beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 10 Euro an den Kosten, so Mahler.

Bei Menschen mit Schwerbehinderten werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet. Sie müssen hierfür im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) sein. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt, ist der Transport kostenlos.

Notruf 112 - Wann man ihn wählen soll

Der Notruf sollte jedoch nur dann abgesetzt werden, wenn man glaubt, dass eine schnelle, medizinische Versorgung dringend notwendig ist. "Bei anderen Beschwerden sollte die 116117 gewählt werden", so Mahler. Leider werde der Rettungsdienst häufig zu Einsätzen gerufen, für die er nicht zuständig sei. Dies könne sehr ernste Folgen haben, weil dieser Rettungswagen dann für echte Notfälle nicht zur Verfügung steht, macht die Sprecherin deutlich.

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Wann muss der Patient selbst den Rettungswagen-Einsatz zahlen?

Kommt es zu einem Fehleinsatz, das heißt bleibt der Patient nach Ankunft des Krankenwagens zu Hause und wird nicht ins Krankenhaus transportiert, könne er diese Fahrt bei der Krankenkasse nicht abrechnen, berichtet Jens Sips, Sachgebietsleiter Rettungsdienste im Landkreis Börde. Der Patient müsse diesen Fehleinsatz dann jedoch nicht bezahlen.

Wieviel ein Rettungseinsatz kostet lesen Sie hier: Rettungseinsatz in der Börde: Warum das Rote Kreuz teurer ist als die Malteser

"In der Regel wäre dies dann aber auch kein Fall für den Rettungswagen, sondern die 116117 wäre die richtige Wahl gewesen", macht Anna-Kristina Mahler von der AOK deutlich. Werde dann am selben Tag erneut ein Rettungswagen gerufen, weil der Patient merkt, dass es ihm gesundheitlich doch schlecht geht, "dann muss er höchstwahrscheinlich selbst zahlen", so die Sprecherin.

Auch müsse der Patient den Einsatz zahlen, wenn er nicht versichert oder privat versichert ist, berichtet Mahler.

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Wer zahlt, wenn Dritte oder Unfall-Zeugen den Rettungswagen rufen?

Wer für jemand anderes einen Rettungswagen ruft, muss nicht befürchten, die Kosten tragen zu müssen. Denn der Anrufer hat im Interesse des Patienten gehandelt, so Sips vom Landkreis Börde. Wird der Rettungswagen benötigt, übernimmt die Krankenkasse des Patienten die Kosten, berichtet Mahler von der AOK. Wenn nicht, zähle die Fahrt als Fehlfahrt und könne nicht abgerechnet werden.

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Dennoch würden die Rettungsdienste auf diesen Kosten nicht sitzenbleiben, berichtet die Sprecherin. In der Vereinbarung zwischen den Rettungsdiensten und den Krankenkassen seien diese einkalkuliert. Letztendlich zahle somit die Versichertengemeinschaft für diese Fehleinsätze.

Missbräuchliche Notrufe sind eine Straftat

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand missbräuchlich den Rettungswagen ruft. Jedes Verhalten gegenüber den Einsatzkräften, aus dem sich erkennen lässt, dass kein Notfall vorliegt, kann dafür belangt werden.

Wer also eine Notrufnummer bewusst wählt, ohne dass ein Notfall vorliegt, macht sich nach Paragraf 145 Absatz 1 Ziffer 1 StGB strafbar. Er muss dann die entstandenen Kosten selbst übernehmen. Im härtesten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

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Ebenso strafbar macht man sich, wenn man Unfallverhütungs- bzw. Nothilfemittel beeinträchtigt. Hierbei muss man mit einer Geldstrafe oder zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen.