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Sachsen-Anhalt Prozess gegen Todesfahrer im Mai

Der Prozess zu den Umständen des Unfalls, in dessen Folgen zwei Walkerinnen starben, beginnt im Mai. Es geht um fahrlässige Tötung.

Von Matthias Fricke 16.04.2017, 03:00

Hohendodeleben l Zu einem der schlimmsten Unfälle 2016 soll am 16. Mai der Prozess vor dem Oschersleber Amtsgericht im Landkreis Börde starten. Einem 64-jährigen Lkw-Fahrer aus Hohendodeleben wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in einem Fall vor.

Der Angeklagte war am 4. Juni vergangenen Jahres auf der Verbindungsstraße zwischen Hohendodeleben und Magdeburg von der Fahrbahn abgekommen und auf dem angrenzenden Fußweg in eine Gruppe Nordic-Walkerinnen gefahren. Zwei Frauen starben, eine wurde schwer verletzt.

Vorerst sind für den Prozess fünf Verhandlungstage bis Anfang Juni vorgesehen, kündigte Gerichtssprecher Christian Löffler auf Nachfrage an. Im Rahmen des Prozesses sollen elf Zeugen und zwei Sachverständige – eine Rechtsmedizinerin und der Unfallgutachter – gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft kam nach den Ermittlungen zu dem Schluss, dass die „Unachtsamkeit“ des Fahrers zu dem Unfall geführt hat. Konkreter wurde bisher aber nicht darauf eingegangen. Nach dem ausgewerteten Fahrtenschreiber soll der Mann aber nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein.

Die Nordic Walkerinnen hatten sich an jenem Sonnabend gegen 9 Uhr auf dem parallel zur Fahrbahn führenden Radweg befunden, als sich der Lastwagen des 64-Jährigen näherte. Auf gerader Strecke, dass ergaben später Untersuchungen, kam das Fahrzeug plötzlich nach links von der Fahrbahn ab, überquerte dabei die Gegenfahrbahn, den Grünstreifen und erfasste die aus Hohendodeleben stammenden Frauen auf dem Gehweg. Der Lkw kam erst auf dem Acker zum Stehen. Nur eine 54-Jährige überlebte nach einer Notoperation und dem Aufenthalt auf der Intensivstation. Die beiden anderen Frauen im Alter von 43 und 45 Jahren verstarben noch am Unfallort.

An der Stelle leuchten seither an einem Kreuz aus Holz Kerzen und erinnern Blumen an den schrecklichen Unfall von Hohendodeleben. Die beiden hinterbliebenen Ehemänner und zum Teil erwachsenen Kinder sowie Mütter der Opfer treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Löffler: „Die insgesamt acht Nebenkläger werden von zwei Anwälten vertreten.“ Da der Fall vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht verhandelt wird, geht die Staatsanwaltschaft offenbar von einem Strafmaß von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug aus. Allerdings kann der Richter dennoch eine Strafe bis zu vier Jahren verhängen. Das regelt die Strafprozessordnung so. Bei fahrlässiger Tötung liegt das Strafmaß allgemein zwischen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Der Landkreis Börde hatte bereits kurze Zeit nach dem schweren Unfall ein Tempolimit von 100 auf 70 km/h auf der Strecke eingeführt. Zudem wurde von Anwohnern noch eine Leitplanke zwischen Radweg und Straße gefordert. Doch dieses lehnte der Landkreis Börde mit der Begründung ab, dass die Strecke geradlinig verläuft.