Freie Bundesmittel Schäuble soll das Scheckbuch zücken
Die CDU will in Sachsen-Anhalt Elternbeiträge senken. Landesbetreuungsgeld soll es nicht geben.
Magdeburg l Ab dem kommenden Jahr hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sehr viel Geld übrig. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat, werden 2016 mehr als 390 Millionen Euro frei, in den Folgejahren jeweils rund eine Milliarde Euro. Die Summen wecken sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Begehrlichkeiten.
Die CDU in Sachsen-Anhalt fordert Schäuble auf, die Gelder an die Länder zu überweisen. „Wir wollen die Mittel nutzen, um Eltern bei den Kita-Beiträgen zu entlasten“, erklärte CDU-Fraktionschef André Schröder am Dienstag. Er rechnet damit, dass Sachsen-Anhalt 30 Millionen Euro vom Bund bekommen könnte. Die CSU fordert ebenfalls die Bundesmittel für die Länder ein, sie will in Bayern das Landesbetreuungsgeld für Familien aufstocken. André Schröder stellte hierzu am Dienstag klar, dass es in Sachsen-Anhalt aber kein Landesbetreuungsgeld geben soll.
Ob die Entlastung für Eltern kommt, ist jedoch sehr fraglich. Zu Beginn der Haushaltsberatungen in Berlin ließ Wolfgang Schäuble ausrichten, dass er die freien Gelder dafür nutzen will, ungeplante Mehrausgaben beim Elterngeld und bei Hartz-IV-Leistungen zu decken.
Die Zahl der Elterngeldbezieher steigt seit Jahren, insbesondere weil immer mehr Väter eine Familienzeit nehmen. Deshalb rechnet Schäuble hier mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Und da das Betreuungsgeld bisher auf Hartz-IV-Zahlungen angerechnet wurde, muss der Bund künftig die Differenz ausgleichen, was ebenfalls Kosten verursacht.
Die SPD wiederum will die freien Mittel dazu nutzen, Kindertagesstätten auszubauen und die Betreuungsqualität zu steigern. „Die frei werdenden Mittel dürfen nicht zu Lasten der Familien eingespart oder anderweitig ausgegeben werden“, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Allerdings müssen die Eltern in Sachsen-Anhalt schon jetzt hohe Kita-Beiträge zahlen. Um die 175 Euro im Monat müssen sie vielerorts aufbringen. Je nachdem, was die jeweilige Kommune zuschießt, können es aber auch mehr als 300 Euro sein. Laut dem Kinderförderungsgesetz können Eltern dazu verpflichtet werden, bis zu 50 Prozent der Kosten des Krippenplatzes zu übernehmen.