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Schulgesetz Zwangsgeld für Eltern von Schulschwänzern

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich auf einen Kompromiss für das Schulgesetz geeinigt. Strittig: der Arrest für Schulschwänzer.

Von Alexander Walter 28.04.2018, 01:01

Magdeburg l 187 Mal griffen Richter auch 2017 zum letzten Mittel. Nachdem Gespräche, Bußgelder und Arbeitsstunden keine Wirkung zeigten, schickten sie Schulschwänzer in den Jugendarrest. Die maximal einwöchige Sanktion ist seit Jahren umstritten. Die SPD hätte sie am liebsten schon 2013 abgeschafft. In den Verhandlungen über ein neues Schulgesetz haben SPD und Grüne nun einen neuen Anlauf gestartet. „Der Arrest bringt Schwänzer nicht in die Schule und führt mit dazu, dass Schüler die Schule ohne Schulabschluss verlassen“, sagt Bildungsexpertin Angela Kolb-Janssen. Die SPD-Politikerin beruft sich auf einen Passus im Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Schulschwänzer gehören in die Schule, nicht in den Jugendarrest.“

Durchsetzen konnten sich SPD und Grüne allerdings nicht. Stattdessen haben sich die Koalitionäre am Freitag im Bildungsausschuss mit der CDU auf einen Kompromiss verständigt: Um den Arrest künftig seltener verhängen zu müssen, will die Koalition Eltern stärker in die Verantwortung nehmen. Sie sollen Zwangsgelder zahlen, wenn sie ihrer Aufgabe nicht nachkommen, über die Schulpflicht ihrer Kinder ausreichend zu wachen. Der Kompromiss ist eine Empfehlung, der Landtag soll im Sommer entscheiden. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Lösung. Es sei richtig, Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen, sagte er. Zugleich brauche es weiter den Arrest als abschreckendes Momentum nach Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen.

Jugendrichter erneuern derweil Kritik am Arrest für Schwänzer. Im Fokus: Die Bedingungen bei der Unterbringung in der einzigen Jugend-Arrestanstalt des Landes in Halle: Bis heute sind Schwänzer dort mit jungen Tätern untergebracht, die wegen schwerer Straftaten wie Raub oder Körperverletzung verurteilt wurden, sagt der langjährige Oberstaatsanwalt für Jugendstrafrecht Klaus Breymann. Die Unterbringung mit Straftätern hält er für fatal. „Im Arrest sind immer die härtesten Jungs die Wortführer.“

Statt Schwänzer zum Nachdenken anzuregen, erreiche der Vollzug das Gegenteil. „Er wird zur Berufsschule der Kriminalität.“ Unterstützung erhält Breymann von der Landesgruppe der Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). So wie der Arrest gestaltet sei, habe er „gravierendes Verschlechterungspotenzial“, heißt es in der Stellungnahme zu einem aktuellen Gesetzentwurf des Justizministeriums.

Das Justizministerium weist Kritik zurück: „Es ist ein falscher Ansatz eine Trennung vorzunehmen, die die Schulschwänzer separiert“, sagt Sprecher Detlef Thiel. Wer wegen Schulbummelei aufgefallen ist, bringe häufig auch eine jugendstrafrechtliche Vorerfahrung mit. Die Kenia-Koalition will sich den Arrest nun noch einmal genauer anschauen. „Es wird einen Besuch geben“, so Grünen-Bildungspolitiker Wolfgang Aldag.