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Diesel-Skandal Klagen gegen VW abgewiesen

Das Landgericht Magdeburg hat die Schadensersatzklagen aus Sachsen-Anhalt gegen Volkswagen mit Blick auf die Schummelsoftware abgewiesen.

Von Bernd Kaufholz 09.08.2018, 10:27

Magdeburg l Die 10. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg, bei der die Schadenersatzklagen zur VW-Schummelsoftware zusammenlaufen, hat Donnerstag Klagen von acht betroffenen Autokäufern gegen den VW-Konzern oder Autohäuser abgewiesen.

Die Begründungen waren unterschiedlich. So hatte der Käufer eines VW Golf nicht nachweisen können, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist. Löffler: „Die Kreditnehmerin war 2013 die Ehefrau des Klägers. Der Mann war nur der Halter und somit nicht klageberechtigt.“

Ein anderer Kläger hatte 2014 einen VW CC gekauft. Im November 2016 hatte er sich das Update der Software aufspielen lassen. Danach wollte er den Vertrag kündigen.

Löffler: „Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil ihm kein Schaden entstanden ist. Anders, als im US-Zivilrecht, in dem Schadenersatz auch eine Art Strafe ist, sieht das deutsche Recht eine Entschädigung nur vor, wenn ein Schaden beziffert werden kann.“ Die Beweislast liege beim Käufer. Eine Wertminderung des Fahrzeugs sei unstrittig. Dem Dieselkunden sei es jedoch nicht gelungen, nachzuweisen, dass er durch den Austausch der Software einen berechenbaren Schaden erlitten hat. „Zum Beispiel, dass der VW für Zwecke des Besitzers nicht mehr geeignet ist“, so Löffler.

Ganz anders liegt der Fall eines Magdeburgers, der 2012 für 43 000 Euro einen neuen Audi gekauft hatte. „Die Klage gegen VW war die falsche Adresse“, so der Richter. Zwar sei VW der Mutterkonzern, aber nach dem Aktiengesetz ist Audi eine eigenständige Gesellschaft. „Die pauschale Behauptung des Klägers, Audi könne nicht eigenständig handeln und unterliege den Maßgaben von VW, zieht deshalb rechtlich nicht.“ Ein Kläger, der sein Fahrzeug direkt bei VW gekauft hatte, hätte die Möglichkeit zulassen müssen, nachzubessern. „Das wäre durch die Softwarelösung ab 2017 möglich gewesen.“ Der Kläger habe jedoch eine „Nachbesserung“ abgelehnt, weil er befürchtete, dass das Update negative Folgen haben könnte. „Ein subjektiver Verdacht oder Misstrauen reichen nicht aus.“

Auf dem Tisch der 10- Zivilkammer liegen rund 150 Klagen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Naumburg gibt es noch nicht. Zwar wurde mehrfach die zweite Instanz angerufen. Doch VW hatte jedes Mal vor dem Termin die Berufung zurückgezogen und sich verglichen.

Das Landgericht Stendal hatte im März einer Altmärkerin 17 000 Euro zugebilligt, weil sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Im Gegenzug musste sie ihren Skoda zurückgeben.