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Schweinepest Land zahlt 50 Euro für jedes tote Wildschwein

Das Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt hat Maßnahmen zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest festgelegt.

Von Oliver Schlicht 17.01.2018, 00:01

Magdeburg l Das Landwirtschaftsministerium hat einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht, die zunehmend aus Osteuropa nach Deutschland vordringt. Diese anzeigepflichtige Tierseuche werde über tierische Produkte aus Seuchengebieten und durch das Schwarzwild übertragen und kann den Hausschweinebestand bedrohen.

Das Landwirtschaftsministerium schätzt die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung über den Menschen als sehr hoch ein. Die deshalb jetzt veröffentlichten Präventionsmaßnahmen zielen darauf ab, das Einschleppen der Krankheit aus den Seuchengebieten in Osteuropa zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

Information an Fernstraßen
Müllbehälter sollen regelmäßig geleert und gegen Plünderung durch Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden.

Information an Jäger
Ein Flyer mit Informationen für alle Jäger ist in Vorbereitung. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erscheint im Februarheft ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen.

50 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine
Das Landwirtschaftsministerium vergibt ab Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie in Höhe von 50 Euro für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen.

Überwachung der Hygiene in den Ställen
Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren.

Vorbereitung auf den Seuchenfall
Für den Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden wurde eine Sachverständigengruppe eingerichtet.

Anlegen von Schneisen zur Bejagung
Wildschweine gehen zum Fressen gern in Maisfelder. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung sei die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich, so das Landwirtschaftsministerium.

Befreiung von Standgeld im Landesforst
Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen.

Keine Abschussprämien vorgesehen
Prämien für abgeschossene Wildschweine soll es aktuell nicht geben. Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, werden aber aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums begrüßt. Die hohe Wildschweindichte verursache beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. „Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen jedoch nicht geeignet“, so Ministerin Claudia Dalbert (Grüne). Für eine erfolgreiche Prävention müsste die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Dalbert: „Das ist mit Abschussprämien oder anderen Anreizmaßnahmen überhaupt nicht zu erreichen.“