Hochwasser in Sachsen-Anhalt / Jetzt gibt es auch Geld bei Drängwasser Soforthilfe für Hauseigentümer wird verbessert
Barby/Magdeburg. Das Finanzministerium hat angekündigt, die Richtlinie für die Soforthilfe für Hauseigentümer zu lockern. Ab sofort werden auch Hauseigentümer die 2000 Euro Soforthilfe bekommen, deren Häuser durch Drängwasser oder ansteigendes Grundwasser in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Wolfgang Borchert, der Volksstimme.
Wenn Drängwasser die Ursache für eine Übererflutung von Wohngebieten ist, wird die Soforthilfe gezahlt, so Borchert. Die Gemeinden werden noch am Dienstag über die veränderte Situation informiert, kündigte er an. Die Richtlinie sei sehr schnell entwickelt worden, begründete er die strikte Handhabung. Dabei sei nicht auf alle Eventualitäten Rücksicht genommen worden. Wichtig sei es dem Finanzministerium gewesen, schnell Hilfe zu leisten.
Lautstark hatte am Wochenende der Barbyer Bürgermeister Jens Strube gegen die Richtlinie für die Hochwasserhilfe protestiert (Volksstimme berichtete). In seiner Stadt seien 660 Haushalte vom Drängwasser betroffen, sagte er. Strube zahlt das Geld seit Montag eigenmächtig allen Geschädigten aus.
Das Finanzministerium bestätigte inzwischen, dass es neben Barby ebenso Protest aus anderen Kommunen gegeben hatte. Betroffen vom Drängwasser seien außerdem die Städte Aken und Magdeburg. Insgesamt hat das Finanzministerium bis zum vergangenen Wochenende bereits 4,5 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt, sagte Wolfgang Borchert. 2002 hatte das Finanzministerium insgesamt rund neun Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung gestellt.