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Volksstimme-Serie stellt Änderungen zur Gefahrenabwehrverordnung vor – Heute: Hausnummern. Stadtordnung: Kummer mit der Hausnummer

Von Matthias Fricke 30.08.2012, 15:16

In Magdeburg gilt seitdem 14. Juli die veränderte Stadtordnung mit neuen Regeln für alle Bereiche des öff entlichen Lebens. Die Volksstimme beantwortet in einer Seriealle Fragen rund um die neuen Regeln. Heute: die Hausnummer.
Was muss man unter der Regelung verstehen?
Die Eigentümer haben ihre bebauten Grundstücke mit der von der Landeshauptstadt festgesetzten Nummer zu versehen. Bei Neubauten erhält der Eigentümer oder Verwalter für sein Haus oder Gewerbegrundstück auf Antrag eine Hausnummer, die am Haus- oder Grundstückseingang anzubringen ist. Die Hausnummer (Mindestgröße 10 Zentimeterund Mindesthöhe 1,50 Meter) soll von der Fahrbahnmitte auslesbar sein. Dies ist vor allemfür Rettungswagen oder andere Notfallhelfer wichtig. Sindmehrere Gebäude mit unterschiedlichen Hausnummern nur über einen gemeinschaftlichen Privatweg zu erreichen, so ist an der Einmündung des Weges in die öffentliche Straße ein Hinweisschild mit Angabed er Hausnummern anzubringen. Bei einer notwendigen Änderung sind für eine Übergangszeit von einem Jahr die alte und neue Hausnummer anzubringen. Die alte Nummer ist so zu durchkreuzen, dass sie noch lesbar ist. Der Hauseigentümer ist zwar verpflichtet, seine Nummern ordentlich anzubringen, aber wie ist es mit der Durchnummerierung, wenn z.B. Häuser abgerissen werden?
Dann gibt es oft auch ein Durcheinander, manchmal auch historisch gewachsen. Wenn ein Haus abgerissen wird, wird die Hausnummer gelöscht. Eine fehlende Hausnummer im Straßenverlauf ist deshalb auch weniger das Problem. Problematisch wird es, wenn zwischen zwei aufeinander folgenden Hausnummern (zum Beispiel 5 und 5a) eine weitere Nummer benötigt wird. Das lässt sich dann nur durch eine Umnummerierung lösen. Gibt es dann eine Behörde, die das neu sortiert, und gab es schon mal eine neue Durchnummerierung, weil die alte zu unverständlich war?
Die Vergabe und notwendige Änderung von Hausnummern wird im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht bearbeitet. Eine komplette Umnummerierung gab es zuletzt 2004 für die Hollehochstraße,weil keine sinnvolle Ergänzungmehr möglich war und auch mit der vorhandenen Nummerierung einige Adressen nur schwer zu finden waren. Wer kontrolliert Verstöße gegen die Nummerierungs-Regel und was kosten Verstöße dagegen?
Der Stadtordnungsdienst kontrolliert die Hausnummerierung. Ein Verstoß kostet im Regelfall 35 Euro Verwarngeld.