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Volksbefragung Statistiker befragen 12.000 Haushalte

In Sachsen-Anhalt startet die "kleine Volkszählung". Die Teilnahme am Mikrozensus ist Pflicht der Einwohner.

Von Janette Beck 17.01.2019, 00:01

Magdeburg l Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen? Wie ist die Wohnsituation? Antworten auf solche oder ähnliche Fragen gibt der Mikrozensus. Dabei handelt es sich um eine repräsentative Befragung in bundesweit über 500.000 Haushalten. Auch in Sachsen-Anhalt findet seit 1991 jährlich die sogenannte „kleine Volkszählung“ statt.

Und so landet seit Jahresbeginn in insgesamt 12.000 Briefkästen Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt, in dem der Besuch eines „Erhebungsbeauftragten“ angekündigt wird. „Die Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, ohne zu wissen, was sich hinter der Adresse verbirgt – ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt oder einen Wohnblock“, erklärt Jana Richter-Grünewald, Sprecherin des Statistischen Landesamtes. Zudem verweist sie darauf, dass es sich nicht um eine freiwillige Teilnahme handelt: „Das Gesetz sieht eine Auskunftspflicht vor.“

200 Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das jährlich wechselnde Zusatzprogramm befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema Krankenversicherung. Interviewer helfen dabei und erfassen die Angaben gleich per Laptop. Die Fragen könnten aber auch schriftlich auf dem Erhebungsbogen oder telefonisch beantwortet werden. Wer einmal für den Mikrozensus ausgewählt wurde, wird auch in den vier Folgejahren befragt. Es gelten selbstverständlich die Datenschutzbestimmungen, versicherte das Amt.

Der Mikrozensus, bei dem seit 1957 stichprobenartig Haushalte in Deutschland befragt werden, liefert Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bürger im Land und ist damit oft Grundlage für politische Entscheidungen.