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Straßenbau Und wieder wackelt die A 143

Der Autobahnbau bei Halle wird zur unendlichen Geschichte. Die Naturschützer verzichteten auf erneute Klage, alles schien klar.

Von Jens Schmidt 14.06.2018, 01:01

Magdeburg l Weißer Ton ist selten und in der Fliesenindus­trie hoch begehrt. Westlich von Halle schlummern diese und andere Tone in der Erde. Die Kaolin- und Tonwerke Salzmünde bauen die Rohstoffe ab, wollen ihr Areal noch erweitern. Das kollidiert an einer Stelle mit dem geplanten Weiterbau der A 143 westlich um Halle herum. Der Autobahnplaner, die bundeseigene Deges, benötigt für die Trasse gut 600 Quadratmeter Land von den Tonwerken.

Wie in solchen Fällen üblich, versucht der Staat, solche Areale abzukaufen. Allerdings liegen die Entschädigungssummen meist weit unter den Marktpreisen. Zu den Höhen wollten weder Planungsbehörde noch Eigentümer sich äußern. Offensichtlich war das Unternehmen mit den Angeboten des Bundes nicht einverstanden ist. Der Eigner klagte und führt an, dass durch die Autobahntrasse die Existenz des Unternehmens gefährdet sei.

Auch ein Landwirt reichte Klage ein. Er soll Flächen abgeben, die für den Umweltschutz-Ausgleich benötigt werden. In diesem Fall geht es um mehr Lebensraum für die Feldlerche.

2005 hatte die Deges den ersten Plan vorgelegt. Dagegen ging der Naturschutzbund (Nabu) vor und siegte 2007. Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Änderungen waren massiv, da die Autobahn ein europäisches Naturschutzgebiet (FFH) quert. Nach mehreren Anläufen legten Deges und Landesverwaltungsamt im April 2018 endlich den neuen Planfeststellungsbeschluss vor. Der Nabu verzichtete auf eine erneute Klage. Planer und Politiker waren erleichtert und freuten sich auf den Baustart Ende 2019. Offenbar waren sie sich sicher, dass die während des Planverfahrens gemachten Entschädigungsofferten die Grundstückseigner zufriedenstellen. Wäre der Planbeschluss am 12. Juni rechtskräftig geworden, dürfte der Staat die Eigentümer notfalls sogar enteignen - unter Zahlung einer Entschädigung. Das wissen freilich auch die Betroffenen: Daher reichten sie Klagen ein.

Das Kaolinwerk stellte zudem einen Eilantrag auf „aufschiebende Wirkung“. Stimmt das Gericht dem zu, darf der Bund keinesfalls mit dem Bau beginnen. Andernfalls dürfte er – trotz laufender Klage – loslegen und würde notfalls einen Baustopp riskieren, falls die Kläger siegen. Das Bundesverwaltungsgericht wird frühestens im Herbst über den Antrag entscheiden, wie ein Sprecher sagte. Die Hauptverhandlung soll im Mai 2019 starten. Die geplante Freigabe 2025 würde wieder wackeln.

Minister Webel strebt daher einen Vergleich an. „Zunächst sehen wir uns natürlich die Klageschriften genauer an“, sagte er der Volksstimme. „Wir werden dann auch sämtliche Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung prüfen.“ Dazu müssten Bund, Land und Betroffene sich an einen Tisch setzen. Letztlich geht es vor allem ums Geld. Die Deges will sich derzeit noch nicht äußern.