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Nachbarschaft Streit in Halberstadt um Anliegerstraße

In Halberstadt haben Eigentümer eines Privatweges den Zugang beschränkt. Jetzt hat die Müllabfuhr keinen Zugang mehr. Das sorgt für Ärger.

Von Jörg Endries 09.02.2018, 00:01

Halberstadt l Ein seit Jahren schwelender Straßenstreit in Halberstadt ­eskaliert. Streitobjekt ist der Else-Mehler-Weg. Die Privatstraße, an der 13 Einfamilienhäuser entstanden sind, soll in städtisches Eigentum übergehen. Da­rauf drängen die Eigentümer Bernd und Ronald Meyer. Die Stadtverwaltung Halberstadt weigert sich bislang, die Straße öffentlich zu widmen. Eine Einigung ist bislang nicht in Sicht. Erste Konsequenz: Die Eigentümer haben den Else-Mehler-Weg einseitig gesperrt und zur Sackgasse gemacht. Die Option, die Privatstraße für den Verkehr komplett zu sperren, liegt in der Luft. Anwohner Volkmar Murra ist sauer. Er hat 2006 sein Eigenheim am Else-Mehler-Weg gebaut. Mittlerweile muss er die Müll- und die Blaue Tonne mühsam etwa 100 Meter bis zur nächsten Straße schieben. Mit der Teilsperrung des Else-Mehler-Weges Mitte ­Januar ist die Entsorgung direkt in der Straße gestrichen worden.
„Begründung war, dass die großen Fahrzeuge, die vorher ­durchfahren konnten, dort nicht wenden können.“ Das kann Murra nachvollziehen. Allerdings habe er kein Verständnis dafür, dass sich Eigentümer und Stadt nicht einigen können. „Hätte sich das bereits 2006 abgezeichnet, wir hätten hier nicht gebaut.“ Eigentümer und Stadtverwaltung sind derzeit weit von einer Einigung entfernt. Rechtsamtsleiter Timo Günter signalisiert zwar, dass die Stadtverwaltung zu einer Straßenübernahme grundsätzlich bereit wäre. Aber nicht zu den Konditionen der Eigen­tümer. „Sie fordern einen hohen fünfstelligen Betrag. Den wollen wir nicht zahlen.“
„Mit der Teilsperrung schützen wir nur unser Eigentum. Dass die Anwohner dadurch mit Beeinträchtigungen leben müssen, ist nicht schön, aber auch nicht unsere Schuld“, sagt Bernd Meyer. Die Stadt Halberstadt könne das ganz schnell ändern. Die Verantwortlichen hätten dazu fünf Jahre Zeit gehabt. „Passiert ist nichts.“ Die Argumentation des Rechts­amtsleiters können Meyers nicht nachvollziehen. Dass die Stadt kein Geld für die öffentliche Widmung zahlen will, sei ihnen allerdings neu. „Es hat ein eindeutiges Angebot der Verwaltung gegeben“, sagt Ronald Meyer. Im November 2017 habe Timo Günter schriftlich vorgeschlagen, den Verkehrswert der Straße von einem Gutachter ermitteln zu lassen. „Der dann festgestellte Wert könnte Grundlage für einen Eigentumserwerb durch die Stadt Halberstadt sein“, heißt es aus dem Rathaus.
Dass man davon in der Stadtverwaltung plötzlich nichts mehr wissen will, sei schon seltsam, so Ronald ­Meyer. „Wir wären sofort bereit, morgen einen Vertrag zur Übergabe der Straße an die Stadt zu unterzeichnen, wenn ein unabhängiger Gutachter den Verkehrswert ermittelt.“ Ein entsprechendes Angebot liegt der Stadtverwaltung seit Ende November 2017 vor. „Eine Reaktion gibt es leider bis heute nicht“, bedauern ­Ronald und Bernd Meyer.
Mittlerweile hat sich auch das Verwaltungsgericht Magdeburg mit dem Fall beschäftigt. Meyers hatten sich an das Landesverwaltungsamt in Halle gewandt. Das hat wiederum den Landkreis Harz beauftragt, den Fall zu lösen. Ergebnis war eine behördliche Anordnung des Landkreises an die Stadt zur öffentlichen Widmung der Straße. Gegen diese Anordnung hat die Stadt geklagt – und in erster Instanz Recht bekommen.