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Studium Wer darf Studiengebühren erheben?

Weiterbildung an Hochschulen in Sachsen-Anhalt- Rechnungshof und Wissenschaftsminister mit unterschiedlichen Positionen.

Von Alexander Walter 29.03.2018, 01:01

Magdeburg l Der Markt für Weiterbildungsstudiengänge in Sachsen-Anhalt ist lukrativ. Jahr für Jahr geben Studenten Tausende Euro für ihr berufliches Fortkommen aus. Weil die Hochschulen für die Angebote keine öffentlichen Gelder erhalten, bedienen sich viele externer Partner wie An-Institute oder Firmen. In der seit Wochen anhaltenden Debatte darüber, wie Hochschulen solche Studiengänge organisieren dürfen, vertreten Landesrechnungshof (LRH) und Wissenschaftsministerium nun unterschiedliche Positionen.

Konkret geht es um die Frage: Wer darf Studiengebühren für Weiterbildungsstudiengänge einnehmen – nur die Hochschulen oder auch die Partner? Der LRH hat eine eindeutige Haltung: Gebühren und Entgelte seien durch die Hochschulen zu erheben, sagt Sprecher Frank Düsekow. „Aus unserer Sicht bietet das Hochschulgesetz in dieser Frage wenig Spielraum für Interpretationen.“

Wörtlich steht im Gesetz: „Hochschulen können (...) Studiengebühren oder Entgelte erheben“ (Paragraf 111, Abs. 3.). Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) zieht daraus andere Schlüsse: „Der Passus schließt nicht aus, dass die Hochschulen sich für die Abwicklung einer Zahlstelle bedienen dürfen“, sagt er. Das könnten auch externe Partner sein. Seitdem die Hochschulen auf Wunsch von Wirtschaft und Politik ab 2004 Weiterbildungsstudiengänge mit externen Partnern einrichteten, bestünden mehrere Modelle nebeneinander. Inzwischen würden Gebühren ganz überwiegend von den Hochschulen selbst vereinnahmt. Willingmann begrüßt das.

Neuregelungsbedarf sieht er nicht. Linken-Abgeordnete Kristin Heiß schon: „Die Hochschulen brauchen klare Regeln“, sagt sie. In der Tat nehmen laut einer Kleinen Anfrage der Fraktion an vier von sechs Hochschulen, die Weiterbildungsstudiengänge anbieten, die Externen die Gebühren ein. Problematisch wird das laut LRH dort, wo lückenlose Kalkulationen dazu fehlen, wofür die Externen das Geld verwenden. In einem Prüfbericht hatte der LRH genau das bei Verträgen zwischen der Hochschule Magdeburg-Stendal und Partnern angemahnt. Inzwischen hat die Hochschule umfassend nachgebessert.

Vollständige Kalkulationen fehlen auch bei anderen Kooperationen. So legt die private Business-School Magdeburg der Uni zwar detaillierte Abrechnungen zu Raumnutzung, Verwendung der Marke und Verwaltungskosten vor. Genaue Aufstellungen über Dozenten-Honorare und Marketing-Kosten erhielt die Uni bis zuletzt aber nicht. Business-School-Geschäftsführer Joachim Weimann betont, das Kooperationsmodell sei transparent und mehrfach als beispielgebend gelobt worden.

Abrechnungen, die noch detaillierter Honorare und Marketing-Ausgaben auflisten, lehnt er aus Datenschutzgründen ab. Rückendeckung erhält er dafür nicht: Externe Partner müssten vollständige Kalkulationen für alle Wirtschaftsbereiche vorlegen, heißt es vom LRH. Als Grund führt er die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an, die für alle Hochschulen gelten. Minister Willingmann sieht das ähnlich: „Unter den Vertragspartnern muss größtmögliche Transparenz bestehen.“