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Totschlag-Prozess Angeklagter hat keine Erinnerung

Ein 36-Jähriger, der seinen Freund erschlagen haben soll, kann sich beim Prozessauftakt in Magdeburg nicht an die Tat erinnern.

12.02.2018, 11:22

Magdeburg (dpa) l Der gewaltsame Tod eines Mannes nach einem Trinkgelage in Hermsdorf (Bördekreis) beschäftigt seit Montag das Landgericht Magdeburg. Auf der Anklagebank sitzt ein 36 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag vorwirft. Er soll am Abend des 5. Oktober 2017 einen guten Freund in dessen Wohnung im Streit erschlagen haben. Zum Prozessauftakt machte der gebürtige Wolmirstedter keine Angaben zum damaligen Geschehen – er habe keine Erinnerungen daran, sagte er. Ein Gutachter verwies auf eine lange Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkarriere des Angeklagten. Bei diesem sei außerdem eine geistige Behinderung festgestellt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist bei der tödlichen Attacke auch ein bisher unbekannter Gegenstand benutzt worden. Das 48-jährige Opfer sei an schweren Schädel-Hirn-Verletzungen gestorben, hieß es in der Anklage. Nach den Worten des Gutachters stellt der Angeklagte das Geschehen nicht in Abrede, es sei aber "ohne jede Erinnerung behaftet". 

In einer ersten Vernehmung kurz nach der Tat habe der 36-Jährige, der eine Sonderschule besucht und keinen Beruf erlernt hat, einen Polizisten laut dessen Angaben gefragt: "Hab' ich den Atze wirklich umgebracht?"

Eine Nachbarin des Toten berichtete vor Gericht, am Tatabend dumpfe Schläge und Hilfeschreie gehört zu haben. "Wir dachten, es klopft jemand Koteletts." Kurz danach habe sie den Angeklagten und dessen Hund das Haus verlassen sehen. "Ich kenne den. Atze und er waren öfter zusammen", so die Zeugin. Sie beschrieb die Beziehung der beiden Männer als "Trinkerfreundschaft", zeitweise habe das Opfer auch Angst vor dem Angeklagten gehabt, so die Frau.

Auch andere Bewohner des Hermsdorfer Mietshauses, in dem die Tat geschah, berichteten von Geräuschen, Schlägen und Jammern – und das über mehrere Minuten. Auch das Gebell eines Hundes sei zu hören gewesen. Alle waren sich sicher, den Angeklagten beim Verlassen des Hauses gesehen zu haben. "Er ist eigentlich ganz vernünftig mit einem angeleinten Hund vom Hof gegangen", sagte ein Nachbar.  

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg unter Vorsitz des Richters Dirk Sternberg will in dem Verfahren 17 Zeugen und zwei Sachverständige befragen. Die Verhandlung soll am Dienstag fortgesetzt werden.