Gerücht verunsichert Autofahrer - Unterschiedliche Schreibweisen auf Nummernschild und Kfz-Zulassung sind auch im Ausland gültig Trennstrich auf dem Papier kostet angeblich 500 Euro Bußgeld
Magdeburg l Ein Bindestrich im Fahrzeugschein soll in Österreich und Italien angeblich 500 Euro Strafe kosten. Dieses Gerücht hält sich seit einigen Wochen hartnäckig in den Medien und verunsichert Autofahrer wie Karl-Jürgen Stoehr aus Burg (Jerichower Land). Der 72-Jährige will am Donnerstag über Österreich nach Ungarn zu einem Winzerfest reisen. Er befürchtet eine saftige Strafe, wird er von der Polizei angehalten.
Zur Erklärung: Das bundesdeutsche Nummernschild setzt sich aus mehreren Buchstaben und Zahlen zusammen. Zwischen dem Kürzel für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und der Erkennungsnummer - bestehend aus ein bis zwei Buchstaben - stand auf den alten Kennzeichen bisher ein Bindestrich. Auf den EU-Nummernschildern, die 1995 in Deutschland eingeführt wurden, gibt es diesen Trennstrich nicht mehr. Manchmal ist er in den Fahrzeugpapieren aber noch verzeichnet. Gerade diese Unstimmigkeit würden Beamte in Italien und Österreich mit saftigen Bußgeldern belegen.
"Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig", versichert das Bundesverkehrsministerium. Es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug angemeldet ist. Im Ausland kann man dafür also nicht belangt werden.
Dass das in Italien und Österreich anders sein soll, hält der ADAC für ein Gerücht, dass pünktlich zu Beginn der Urlaubszeit aufkam. Der Juristischen Zentrale des Automobilclubs ist bisher kein konkreter Fall bekannt.
Die österreichische Botschaft in Berlin hat auf ihrer Internetseite offiziell darauf hingewiesen, dass es für die Verhängung eines Bußgeldes keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Auch die italienische Botschaft bestätigte auf Volksstimme-Anfrage, dass die unterschiedliche Schreibweise nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Die Botschaft wolle aber vorsorglich die Dienststellen noch einmal über diesen Sachverhalt aufklären.
Das Auswärtige Amt reagierte ebenfalls und hat in einem Rundschreiben, adressiert an alle Botschaften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, auf beide Schreibweisen hingewiesen.
Was also tun, wenn man im Urlaub doch von der Polizei angehalten werden sollte? Der ADAC rät, die Strafe erst einmal zu zahlen, sollte eine Klärung vor Ort nicht fruchten. Der beste Weg sei, zu Hause den Fall dem Rechtsanwalt zu übergeben. Wichtig ist, den schriftlichen Bußgeldbescheid aufzuheben. Im Notfall hilft auch die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat im Ausland weiter.
"Das ist eine Frechheit",sagt Karl-Jürgen Stoehr. "Die Behören stellen fehlerhafte Papiere aus und der Bürger hat den Ärger." Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde umtauschen. In Magdeburg wird dafür eine Gebühr von 11,70 Euro fällig. Manche Behörden - wie im Salzlandkreis - verzichten auch darauf. Nur der Umtausch von alten bundesdeutschen Fahrzeugbriefen und -scheinen kostet hier neun Euro. Ein Anspruch auf kostenlose Änderung besteht allerdings nicht.
Karl-Jürgen Stoehr aus Burg geht auf Nummer sicher. "Ich will mir den ganzen Trödel im Urlaub ersparen", sagt er und hat seine Papiere umschreiben lassen, für 11,70 Euro. Jetzt freut er sich auf eine stressfreie Fahrt durch Österreich.
Der Fachausschuss für Bund und Länder hat die Schreibweise ohne Bindestrich in den Papieren umgehend angeordnet. In Magdeburg gibt es seit dem 13. August nur noch die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen, informiert Stadtsprecher Michael Reif. Spätestens bei der nächsten Ummeldung oder Adressänderung wird der Trennstrich nicht mehr auftauchen.