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Uniklinik Magdeburg Neuer Ärger um Fehldiagnosen in Pathologie

Unter dem Ex-Pathologiechef am Uniklinikum kam es zu mehr als 600 Fehldiagnosen. Experten hielten ihn schon früh für nur bedingt geeignet.

Von Alexander Walter 27.08.2020, 01:01

Magdeburg l Zwischen 2016 und 2019 ist es unter dem damaligen Leiter der Pathologie am Magdeburger Uniklinikum zu mindestens 632 Fehldiagnosen gekommen. Jetzt stellt sich heraus: Gutachter äußerten schon im Bewerbungsverfahren Zweifel an der Eignung des Arztes. Eingestellt wurde er trotzdem.

Ein dreiviertel Jahr nach der fristlosen Entlassung des ehemaligen Chefs der Pathologie durch das Magdeburger Uniklinikum wird das Ausmaß an Fehldiagnosen in Verantwortung des Arztes immer deutlicher: Nach von der Klinik-Leitung veranlasster, erneuter Prüfung von 5200 Gewebe-Proben durch drei externe Institute zeigt sich: In mindestens 632 Fällen lag die Pathologie zwischen 2016 und 2019 daneben.

In – nach aktuellem Stand– 521 Fällen blieben Folgen aus. In mindestens 50 Fällen aber kam es zu Konsequenzen, etwa durch Fehlbehandlungen. In 26 Fällen hat die Uniklinik Strafanzeige erstattet, weil Patienten zu Schaden kamen. Diese Fälle liegen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft, teilte die Uniklinikleitung gestern mit. In mindestens einem Fall besteht der Verdacht auf den Zusammenhang zwischen einem Fehlbefund und dem Tod eines Patienten.

Bei allen Prüf-Fällen handelt es sich um Vorgänge, die der ehemalige Institutsleiter in seiner Dienstzeit zwischen 2016 und Ende 2019 selbst vorgenommen oder veranlasst hat.

Pathologen überprüfen Gewebe-Proben etwa auf die Bösartigkeit von Tumoren. Davon hängt die Behandlung direkt ab. Aus Unterlagen, die der Volksstimme vorliegen, geht nun hervor: Zwei externe Gutachter hatten den späteren Pathologiechef schon im Bewerbungsverfahren als nur bedingt geeignet eingeschätzt.

So schrieb ein Pathologie-Professor: Der Kandidat sei „zwar ein jüngerer Arzt (...) mit Entwicklungspotenzial, aber ob dies (...) für die Leitung eines Universitätsinstituts ausreicht, beurteile ich eher skeptisch.“ Der Experte sah den Kandidaten „allenfalls“ auf Position drei von vier im Ranking gelisteten Bewerbern.

Ein anderer schrieb: Bei dem Kandidaten gehe weder aus der Tätigkeitsbeschreibung noch aus den Publikationen hervor, dass in der diagnostischen Pathologie „eine besondere Kompetenz besteht (...).“ Es müsse ein geringerer Erfahrungsschatz unterstellt werden. Im Vergleich der Kandidaten bilde er „das Schlusslicht“.

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