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Urteil Armbrust-Schütze muss in Psychiatrie

Das Landgericht Magdeburg hat einen 33-jährigen Wernigeröder wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er muss in die geschlossene Klinik.

Von Matthias Fricke 23.05.2019, 12:14

Magdeburg l Der 33-jährige alte Wernigeröder Nick A. ist am Donnerstag des versuchten Totschlags in Tateinheit mit Sachbeschädigung und des Führens eines Schlagringes als Waffe vom Magdeburger Landgericht für schuldig gesprochen worden. Er wurde zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem beschloss das Gericht wegen der allgemeinen Gefahr, die von dem Angeklagten aktuell ausgehe, eine unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Die 1. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 26. Juni vergangenen Jahres mit einer Armbrust auf das gegenüberliegende Grundstück seines Schlafzimmers schoss und dabei auch den Tod von Menschen in Kauf nahm. "Es war nur reiner Zufall, dass niemand getroffen wurde", sagte Sternberg in seiner Urteilsbegründung. Die 7,5 und 16 Zentimeter langen Stahlspitzen-Bolzen schlugen mehrfach in der Fassade der Weißen Villa in Wernigerode ein. Ganz in der Nähe befand sich dort eine Frau.

Der Angeklagte hatte allerdings nach Ansicht der Kammer im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Deshalb sei man auch von einem minderschweren Fall ausgegangen. Der Gutachter stellte bei dem verheirateten Mann außerdem eine Schizophrene Psychose fest. Ein rationales Motiv für die Tat habe das Gericht nicht gefunden. Er sei aber stark alkoholisiert gewesen, stand erheblich unter Drogen und sei verärgert nach einer Auseinandersetzung Stunden zuvor bei einem Sparkassenbesuch gewesen.

Ein Mordmerkmal "Heimtücke" sahen die Richter aber nicht mehr, wie es Anfangs die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte.

In den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. Der Angeklagte bleibt in der geschlossenen Klinik, in der er sich jetzt schon aktuell befindet. Richter Sternberg machte dem immer wieder in Tränen ausbrechenden Angeklagten deutlich: "Lassen Sie sich therapieren!" Jedes Jahr könnte dann die Strafvollstreckungskammer den Fortschritt überprüfen und im gegebenen Fall neu entscheiden. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.